Nein. Auch wenn der abschliessbare Gardero­ben­schrank dem Arbeitgeber gehört, darf er ihn nicht ohne Weiteres aufmachen. Denn der Spind dient ­Ihnen zur Aufbewahrung von Wertsachen und anderen Gegenständen. Somit gehört er zu ­Ihrer Privatsphäre. Will Ihr Arbeit­geber einen Blick in Ihren Spind werfen, braucht er einen triftigen Grund. Und Sie müssen damit ­einverstanden sein.