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08.02.2012
Nein. Auch wenn der abschliessbare Garderobenschrank dem Arbeitgeber gehört, darf er ihn nicht ohne Weiteres aufmachen. Denn der Spind dient Ihnen zur Aufbewahrung von Wertsachen und anderen Gegenständen. Somit gehört er zu Ihrer Privatsphäre. Will Ihr Arbeitgeber einen Blick in Ihren Spind werfen, braucht er einen triftigen Grund. Und Sie müssen damit einverstanden sein.
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