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Schuldner muss 5 % zahlen.
Zwei Geschäftsleute vereinbarten 1991 für ein Darlehen einen Zins "zum Satz für zweite Hypotheken, derzeit 8,5 Prozent".
Als fünf Jahre später die Rückzahlung fällig wurde, stritten sie sich um die Höhe des Zinses. Es war nämlich unklar, wie sich dieser "Satz für zweite Hypotheken" in der Zwischenzeit effektiv entwickelt hatte. Aufgrund der Abmachung (es fehlte eine Referenzbank) konnte der Darlehensgeber somit die Höhe des vere...
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