Das Autogewerbe warnt die Garagisten
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K-Tipp 4/2001
28.02.2001
Autokauf-Verträge Verband reagiert auf Tipps von K-Spezial
Die Zeitschrift «K-Spezial» hat empfohlen, beim Autokauf kundenfeindliche Klauseln zu streichen. Jetzt warnt der Verband seine Mitglieder davor, auf solche Wünsche der Kundinnen und Kunden einzugehen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Veranstalten Sie ein Streichkonzert, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.» Dies hatte die Zeitschrift K-Spezial im September 2000 den Lesern geraten. Denn die...
Autokauf-Verträge Verband reagiert auf Tipps von K-Spezial
Die Zeitschrift «K-Spezial» hat empfohlen, beim Autokauf kundenfeindliche Klauseln zu streichen. Jetzt warnt der Verband seine Mitglieder davor, auf solche Wünsche der Kundinnen und Kunden einzugehen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Veranstalten Sie ein Streichkonzert, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.» Dies hatte die Zeitschrift K-Spezial im September 2000 den Lesern geraten. Denn die Verträge, die der Autogewerbe-Verband seinen Garagisten abgibt, sind einseitig. Sie stellen den Autokäufer schlechter, als es das Gesetz vorsieht. K-Spezial empfahl deshalb:
- Streichen Sie die Klausel, wonach Sie mehr bezahlen müssen, wenn der Importeur während der Lieferfrist die Preise erhöht.
- Tilgen Sie allenfalls den Artikel, in dem steht, die technischen Daten seien nur Annäherungswerte und Änderungen seien vorbehalten in Bezug auf Form, Farbton und Lieferumfang.
- Überlegen Sie sich: Sind Sie mit einer unverbindlichen Lieferfrist einverstanden?
- Und: Wollen Sie akzeptieren, dass Sie im Garantiefall nur Anspruch auf eine Reparatur haben, nicht aber auf eine Preisreduktion oder auf ein neues Auto?
- Akzeptieren Sie keinen Vertrag, den die Garage innert fünf Tagen widerrufen kann.
Peter W. Schneider, Direktor des Autogewerbe-Verbands, verteidigt die Musterverträge. Die Autoverkäufer, konkret die Garagisten, stünden unter Druck: «Die Importeure setzen ihre Konditionen bei den Garagisten knallhart durch.»
So müssten die Garagisten Preiserhöhungen des Importeurs jederzeit akzeptieren. «Nun kann es ja nicht sein, dass der Garagist dem Importeur mehr bezahlen muss, vom Kunden aber nicht mehr verlangen kann», sagt Schneider. Deshalb wälzt der Autogewerbe-Verband in seinen Musterverträgen dieses Risiko auf die Autokäufer ab. Und das soll weiterhin so bleiben.
Diese Ratschläge gibt der Verband den Garagisten
Inzwischen hat der Autogewerbe-Verband nämlich auf den Artikel im K-Spezial reagiert. In einem Info-Blatt, das die Garagisten erhalten haben, legt Verbands-Direktor Schneider Punkt für Punkt dar, was der Garagist riskiert, wenn Kunden Teile des klein Gedruckten auf der Rückseite des Mustervertrags streichen.
Beispiel Lieferfrist: «Sie riskieren mit der Streichung dieser Klausel, dass der Käufer schon wenige Tage nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist vom Vertrag zurücktreten kann», warnt Schneider die Garagisten.
Und wenn ein Kunde auf der Streichung besteht? Dann gibt es ja auch noch die Vorderseite des Vertrags. Daran erinnert Schneider jedenfalls die Garagisten. Dort empfiehlt er, für die Lieferfrist «nur Bandbreiten anzugeben (Beispiel: Lieferfrist bis ca. Ende Dezember)». Und weiter: «Vermeiden Sie es, im Vertrag auf Angaben in Prospekten zu verweisen, da sonst diese Prospektangaben ebenfalls Vertragsinhalt werden.»
Diese Ratschläge gibt der K-Tipp seinen Lesero
Angesichts solcher Empfehlungen rät der K-Tipp:
- Streichen Sie im klein Gedruckten auf der Rückseite des Kaufvertrags alle Klauseln, die Ihnen nicht passen.
- Beachten Sie auch die Vorderseite: Die Rubrik «Gekauftes Fahrzeug» muss vollständig ausgefüllt sein. Lassen Sie auch das Modelljahr und die PS-Zahl eintragen.
- Vergessen Sie dabei die wichtigsten Elemente der Serienausstattung wie Radio oder Klimaanlage nicht.
- Achten Sie auch darauf, dass die Sonder-Ausstattung und das Zubehör vollständig aufgelistet sind.
- Vereinbaren Sie einen genauen Lieferzeitpunkt, falls Ihnen das wichtig ist.
Geht der Garagist nicht auf Ihre Vorschläge ein, gibt es ja noch andere Garagen.
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