Ja. Im Normalfall sprechen die Gerichte der «siegreichen» Partei eine sogenannte Partei-Entschädigung zu, die von der unterlegenen Seite zu zahlen ist. Doch für das Inkasso ist das Gericht nicht zuständig, das müssen Sie selber machen.

Schicken Sie also dem Prozessgegner einen Brief, in dem Sie ihn auffordern, den vom Gericht festge-legten Betrag zu zahlen. Legen Sie einen Einzahlungsschein bei oder geben Sie Ihre Bankverbindung an.

Sollte der Prozessgegner nicht zahlen, können Sie ihn ohne weitere vorherige Schritte betreiben.