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K-Tipp 9/2001
09.05.2001
Assisi-Pilger ärgert sich über untaugliche Reiseversicherung
Paul Niederberger musste eine Reise abbrechen, weil sein Sohn gestorben war. Doch seine vermeintliche «Reiseversicherung» zahlt seine zusätzlichen Kosten nicht.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Vorgesehen waren Besinnung und Stille, Gemeinschaft und Freude. Unter diesem Motto organisierte die katholische Pfarrei Dallenwil NW im Oktober 2000 eine Pilgerreise. Ziel war das italienisc...
Assisi-Pilger ärgert sich über untaugliche Reiseversicherung
Paul Niederberger musste eine Reise abbrechen, weil sein Sohn gestorben war. Doch seine vermeintliche «Reiseversicherung» zahlt seine zusätzlichen Kosten nicht.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Vorgesehen waren Besinnung und Stille, Gemeinschaft und Freude. Unter diesem Motto organisierte die katholische Pfarrei Dallenwil NW im Oktober 2000 eine Pilgerreise. Ziel war das italienische Städtchen Assisi, wo der heilige Franziskus gelebt hatte.
Doch die Reise stand unter keinem guten Stern. Als die Car-Reisegruppe in Assisi ankam, wurde Paul Niederberger ans Telefon gerufen; zu Hause war überraschend sein Sohn gestorben.
«Der Car-Chauffeur hat sich sofort bereit erklärt, mich und meine Frau am anderen Morgen mit einem Mietauto in die Schweiz zu fahren», erinnert sich Niederberger. Über die Kosten für das Mietauto machte er sich keine Sorgen. «Ich war der Meinung, eine Reiseversicherung zu haben.»
Mit Kreditkarte nur gegen Unfall versichert
Das war ein Irrtum; Niederberger muss die 650 Franken für das Mietauto selber zahlen. Zwar hatte er eine «Reiseversicherung», wie er glaubte - doch es war die falsche.
Denn Paul Niederberger ist Besitzer einer Eurocard-Kreditkarte, und damit hat er kostenlos auch eine Deckung namens «Kollektiv-Reise- und Flug-Unfallversicherung». Doch die nützte im konkreten Fall nichts. «Diese Versicherung ist ein Witz», ärgert er sich.
Niederbergers Ärger ist verständlich. Denn die erwähnte Versicherung der Kreditkarte zahlt nur, wenn der Kreditkarteninhaber auf der Reise verunfallt. Wird jemand krank, ist diese Deckung bereits nutzlos.
Die kostenlose Kreditkartenversicherung deckt auch eines der wichtigsten Reiserisiken nicht: die Reiseabsage. Die unverhoffte Reiseverhinderung ist eines der häufigsten Malheurs, das Ferienreisenden passieren kann.
Versicherungsschutz vor der Reise abklären
Wer nämlich eine fest gebuchte und bereits vorausbezahlte Reise nicht antreten kann - zum Beispiel wegen Krankheit -, erleidet einen Schaden: Das Reisebüro muss bei einer kurzfristigen Absage die vorausbezahlte Summe nicht mehr oder nur noch teilweise zurückzahlen. Diesen Schaden übernimmt die Annullierungskosten-Versicherung.
Allerdings: In Niederbergers Fall hätte diese Deckung auch nichts genützt.
Nötig wäre vielmehr eine Reisezwischenfall-Versicherung gewesen, die zum Beispiel die Transportkosten zahlt, wenn die versicherte Person während der Ferien plötzlich nach Hause muss - etwa weil eine nahe stehende Person gestorben ist oder Diebe ins Eigenheim eingebrochen sind.
Das zeigt: Wer verreisen will, muss sich gewissenhaft vorbereiten, wenn teure Eventualitäten versichert sein sollen. Sich auf die Kreditkarte zu verlassen ist trügerisch - insbesondere deshalb, weil der ohnehin schon bescheidene Schutz nur zum Tragen kommt, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
Und Reise-Organisatoren tun gut daran, den Versicherungsschutz ihrer Schützlinge vor der Abreise genau zu überprüfen.
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