Die Erben einer allein stehenden Frau ärgern sich: Pensionskasse der Verstorbenen zahlt 167 000 Franken nicht aus



Stirbt eine ledige Person, dürfen Pensionskassen das Alterskapital an die Erben auszahlen - unter Umständen auch an Konkubinatspartner. Doch nicht alle tun das.



Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch



Franziska Müller war als Rechnungsführerin beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) angestellt. Sie wohnte in Dietikon ZH und war ...