"Das ist mein letzter Wille"
Inhalt
K-Tipp 11/2000
31.05.2000
So treffen Sie Anordnungen für den eigenen Todesfall.
Wer die Angehörigen im eigenen Todesfall entlasten möchte, kann mit den richtigen Anordnungen selber schon das Wichtigste im Voraus regeln.
Die letzte Ausgabe des K-Tip (Nummer 10/00) behandelte den Todesfall aus der Sicht der Angehörigen: In aller Ausführlichkeit ist dort nachzulesen, welche administrativen Formalitäten und weiteren Obliegenheiten die Hinterbliebenen erledigen müssen.
In dieser Ausgabe geh...
So treffen Sie Anordnungen für den eigenen Todesfall.
Wer die Angehörigen im eigenen Todesfall entlasten möchte, kann mit den richtigen Anordnungen selber schon das Wichtigste im Voraus regeln.
Die letzte Ausgabe des K-Tip (Nummer 10/00) behandelte den Todesfall aus der Sicht der Angehörigen: In aller Ausführlichkeit ist dort nachzulesen, welche administrativen Formalitäten und weiteren Obliegenheiten die Hinterbliebenen erledigen müssen.
In dieser Ausgabe geht es um die Regelungen, die Sie selber treffen können.
Schriftliche Anordnungen
Mit einer detaillierten Aufzählung können Sie den Angehörigen wichtige Informationen vermitteln und ihnen mitteilen, welche Wünsche Sie haben.
Wer soll benachrichtigt werden? Wie soll der Text in der Todesanzeige lauten? Wie wünschen Sie Ihr Begräbnis und den Grabstein? Wo haben Sie Versicherungspolicen, Bankdokumente, Pensionskassenunterlagen, Verträge und andere wichtige Dokumente verwahrt? Wer hat welche Vollmachten?
Alle Antworten auf diese und ähnliche Fragen können Sie in den Anordnungen für den Todesfall hinterlegen.
Viele Institutionen bieten dazu vorgedruckte Formulare an - auch der K-Tip (siehe Kasten). Auf solchen Checklisten haben Sie verschiedene Wahlmöglichkeiten zum Ankreuzen und genug Platz, um weitere Details festzuhalten.
Solche Formulare zum Ausfüllen helfen Ihnen, an alle wichtigen Punkte zu denken. Sie entlasten damit Ihre Angehörigen.
Tipps: Besprechen Sie das, was Sie anordnen, mit Ihren nächsten Angehörigen oder mit einer Person Ihres Vertrauens.
° Informieren Sie die nächsten Angehörigen auch darüber, wo Sie diese Anweisungen aufbewahren.
° Es empfiehlt sich zudem, an einem leicht zugänglichen Ort, zum Beispiel in Ihrem Portemonnaie, einen Zettel aufzubewahren mit einem Hinweis auf diese Verfügung und den Ort, wo sie aufbewahrt wird.
° Erneuern Sie die Anweisungen regelmässig, zum Beispiel alle zwei Jahre.
Patientenverfügung
Bei unheilbar kranken oder schwer verunfallten Menschen stellt sich oft die Frage: Sollen die Mediziner die Behandlung weiterführen, obwohl keine Aussicht mehr auf Heilung besteht?
Mit einer Patientenverfügung können Sie selber festhalten, inwieweit Sie lebensverlängernde Massnahmen im Falle eines hoffnungslosen Gesundheitszustandes wünschen.
Auch zu diesen Fragen brauchen Sie keine eigenen Formulierungen aufzusetzen, sondern Sie können vorbereitete Patientenverfügungen ausfüllen.
Tipps: Wer eine Patientenverfügung unterzeichnet hat, sollte dies einer Person seines Vertrauens mitteilen. Diese Person wird dann dafür besorgt sein, dass die Patientenverfügung beim Eintritt ins Spital an die Ärzte abgegeben wird.
° Es empfiehlt sich zudem, im Portemonnaie einen Hinweis auf die Patientenverfügung auf sich zu tragen.
Organspender-Ausweis
In den Patientenverfügungen können Sie in der Regel auch ankreuzen, ob Sie damit einverstanden sind, dass Ihnen die Ärzte nach Ihrem Tod Organe entnehmen dürfen oder nicht. Diesen Willen können Sie aber auch separat kundtun, also ausserhalb einer eigentlichen Patientenverfügung - und zwar mit einem Organspender-Ausweis.
Darin legen Sie fest, ob Sie im Falle Ihres Todes bereit sind, Ihre Organe für Transplantationen zur Verfügung zu stellen.
Kasten: Service
Mein letzter Wille: Hier erhalten Sie Informationen
Anordnungen für den Todesfall: www.k-tip.ch
Auf der Homepage des K-Tip (www.k-tip.ch) können Sie (oder Ihre Verwandten) das 12-seitige Formular "Meine Anordnungen für den Todesfall" öffnen und ausdrucken (mit Acrobat Reader) und anschliessend von Hand ausfüllen. Interessenten ohne Internet-Anschluss erhalten das Dokument beim K-Tip (gegen ein frankiertes Antwortcouvert C5) für 5 Franken.
Vorgedruckte (teils teure!) Formulare gibt es auch bei etlichen Banken, Bestattungsunternehmen und Stadtverwaltungen.
Patientenverfügungen
Patientenverfügungen sind bei der Schweizerischen Patientenstelle (Tel. 01 361 92 56) für 4 Franken oder bei der Schweizerischen Patientenorganisation (Tel. 01 252 54 22) für 7 Franken erhältlich. Auch Organisationen wie FMH, Caritas od