Kosmetikunternehmen werben oft mit Begriffen wie «natürlich», «pflanzlich» und «biologisch». Doch darauf ist nicht immer Verlass (siehe K-Tipp 20/2009). Das gilt auch für die Produkte der Schweizer Firma Just. Ein grosser Teil der Kosmetika trägt die Bezeichnung «natural» im Namen. Beispiele: «Natural Bath Stärkungsbad», «Natural Cream Ringelblumen Creme» oder «Natural Bodycare Körperbalsam».

Allerdings: Die Produkte enthalten neben natürlichen Substanzen auch chemische Stoffe. Just verstösst mit diesen Produktenamen aber nicht gegen das Gesetz: Es gibt keine Mindestanforderungen für Naturkosmetik. Immerhin: Auf Anfrage heisst es bei Just, man werde künftig auf den Zusatz «natural» bei den Produkten ­verzichten.