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16.06.2009
Bei Flugverspätungen von mehr als fünf Stunden muss die Fluggesellschaft den Passagieren den Ticketpreis zurückerstatten. Wer mit dem Hotel unzufrieden ist, muss vor Ort reklamieren und die Mängel dokumentieren. Das und vieles mehr zum Reiserecht können Sie in unserem Merkblatt nachlesen.
Sie finden es im Internet auf www.ktipp.ch. Sie erhalten es auch gratis gegen ein frankiertes C5-Antwortcouvert bei K-Tipp, «Reiserecht», Postfach 431, 8024 Zürich, Tel. 044 266 17 17.
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