Nein. Innerhalb der Garantiefrist müssen Verkaufsgeschäfte ein defektes Gerät im Prinzip kostenlos zurücknehmen und dafür sorgen, dass der Käufer zu seinem Recht kommt. Meist wird der Hersteller das Gerät reparieren oder dem Käufer ein neues geben.



Das bedeutet auch: Innerhalb der Garantiefrist darf der Verkäufer von Ihnen keine Bearbeitungsgebühr verlangen.



Anders sieht es aus, wenn die Garantiefrist abgelaufen ist. In diesem Fall verlangen viele Geschäf...