K-Tip-Leser konnte Feriengeld-Zahlung durchsetzen



Weil das Feriengeld auf seinen Lohn-Abrechnungen nicht separat ausgewiesen war, konnte ein Teilzeitler im Stundenlohn 8,33 Prozent des ausbezahlten Lohnes nachverlangen.



Ernst Meierhofer emeierhofer@k-tip.ch



Das Urteil des Arbeitsgerichts Luzern ist klar: «Die Beklagte hat dem Kläger Fr. 1170.40 netto zu bezahlen.» Die Beklagte - das ist die renommierte Meinungsforschungs-Firma Demoscope in Adligens...