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K-Tipp 1/2001
17.01.2001
Hausratversicherung Kunden mit langjährigen Verträgen können jetzt kündigen
Wegen einer amtlich verfügten Tarifsenkung müsste die Hausratversicherung billiger werden. Doch bei den meisten Gesellschaften gehen Kundinnen und Kunden leer aus.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Weniger Prämie für die gleiche Leistung», heisst es im Schreiben, das alle Hausratversicherten von der Basler in diesem Jahr erhalten - zusammen mit der neuen Prämie...
Hausratversicherung Kunden mit langjährigen Verträgen können jetzt kündigen
Wegen einer amtlich verfügten Tarifsenkung müsste die Hausratversicherung billiger werden. Doch bei den meisten Gesellschaften gehen Kundinnen und Kunden leer aus.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Weniger Prämie für die gleiche Leistung», heisst es im Schreiben, das alle Hausratversicherten von der Basler in diesem Jahr erhalten - zusammen mit der neuen Prämienrechnung.
Die Hausratpolicen der Basler-Versicherten werden - je nach Versicherungssumme - um rund 5 bis 15 Franken pro Jahr billiger.
Der Grund: Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat den Prämiensatz für die ElementarschadenVersicherung gesenkt. Dies bedeutet, dass die Gesellschaften von den eingenommenen Prämien weniger Geld für den so genannten Schadenpool für Unwetterschäden bereithalten müssen. Die Senkung müsste für den Kunden genau 1 Franken pro 10 000 Franken Versicherungssumme ausmachen.
Laut BPV sind «tiefere Prämien zu erwarten».
Fast 20 Millionen Franken den Kunden vorenthalten
Von den 18 grössten Versicherungen geben nur 3 die Prämiensenkung automatisch an ihre Kunden weiter:
- Basler
- Mobiliar
- Alpina
Bei der Mehrheit der Gesellschaften hingegen bleibt die Hausrat-Prämie gleich; insgesamt sind das fast 20 Millionen Franken, welche die Versicherer ihren Kunden so vorenthalten. Die meisten argumentieren mit gestiegenen Aufwendungen für Hausratschäden.
Diese schlechte Nachricht hat aber auch ihre gute Seite: Kunden, deren Prämien gleich bleiben, haben jetzt ein Kündigungsrecht. Genauer: Falls die Prämie der Hausratversicherung unter dem Strich für den Versicherten gleich bleibt, so bedeutet dies faktisch, dass die Gesellschaft die vom BPV amtlich verfügte Tarifsenkung durch eine Erhöhung auf einer anderen Teilsparte der Hausratversicherung kompensiert hat.
Dies bestätigen die Marktführerin Mobiliar, aber auch Zürich und Vaudoise: Eine solche Kompensation sei eine Prämienerhöhung - und daraus ergebe sich ein Kündigungsrecht infolge Prämienerhöhung. Eine entsprechende Klausel haben alle Versicherungsgesellschaften in ihren Bedingungen.
Prämienerhöhung ist ein Kündigungsgrund
Dieses Kündigungsrecht dürfte insbesondere jene Versicherten freuen, die mit langjährigen Verträgen an ihre Gesellschaft gebunden sind; sie können jetzt freikommen.
Dies gilt für Versicherte von Allianz, Axa, Berner, Coop Versicherung, Elvia, Garanta, Genfer, Helvetia-Patria, National, Swissline, Vaudoise, Winterthur und Zürich. Kunden dieser Gesellschaften können nach Erhalt der Prämienrechnung sofort aussteigen. Schreiben Sie im Kündigungsbrief, dass Sie «infolge Prämienerhöhung» kündigen.
Allerdings haben etliche Versicherer dem K-Tipp geschrieben, dass sie anderer Meinung sind und es im konkreten Fall kein Kündigungsrecht «infolge Prämienerhöhung» gebe. Tipp: Versuchen Sie es trotzdem und schicken Sie den allfälligen Briefwechsel dem K-Tipp.
Ein Spezialfall ist die Generali (mit Secura): Sie offeriert den Kunden, neu den Hausrat auch gegen Erdbebenschäden zu versichern; wer dies nicht will, erhält die Prämienreduktion. Die Züritel sagt, sie habe den tieferen Satz für die Elementarschaden-Versicherung schon immer angewandt. Die La Suisse hat die Anfrage des K-Tipp nicht beantwortet.
Falls Sie die Gesellschaft wechseln wollen, finden Sie im K-Dossier «So sind Sie richtig versichert» einen Prämienvergleich zur Hausratversicherung. Gut, aber eher teuer sind Swissline und Zürich, durchschnittliche Leistungen zu moderaten Preisen bieten Züritel, Berner und Helvetia-Patria.
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Solidarisch bei Elementarschäden
Angenommen, eine Schlammlawine verwüstet ein Dorf, in dem die meisten Haushalte bei der Mobiliar versichert sind (oder bei irgendeiner anderen Gesellschaft). Für diese Versicherung würde das Elementarereignis verhältnismässig teuer, weil sie alle Schäden ihrer Versicherten gemäss Vertrag zahlen müsste. Der Elementarschaden-Pool sorgt nun dafür, dass die übermässig betroffene Versicherungsgesellschaft nur so viele Schäden zahlen muss, wie dies ihrem gesamten Marktanteil in der Schweiz entspricht. Anders gesagt: Via diesen Pool müssen sich auch alle anderen Versicherungsgesellschaften (entsprechend ihrem Marktanteil) an den Schäden beteiligen - selbst wenn sie im betroffenen Dorf gar keine Versicherten haben.