"Der Kassensturz macht Schleichwerbung"
Inhalt
K-Tipp 11/2000
31.05.2000
Beschwerdeinstanz UBI rügt penetrante Werbung für Magazin Saldo.
Dicke Post für den Kassensturz: Ausgerechnet die Konsumentensendung hat "verbotene Schleichwerbung" für Saldo betrieben. Das letzte Wort hat das Bundesgericht.
Praktisch in jeder Sendung machen der Kassensturz - und auch das Gesundheitsmagazin Puls - penetrant Werbung für das "Partnermagazin Saldo" und fordern zum Kauf am Kiosk auf.
Für die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) macht der Kassenstur...
Beschwerdeinstanz UBI rügt penetrante Werbung für Magazin Saldo.
Dicke Post für den Kassensturz: Ausgerechnet die Konsumentensendung hat "verbotene Schleichwerbung" für Saldo betrieben. Das letzte Wort hat das Bundesgericht.
Praktisch in jeder Sendung machen der Kassensturz - und auch das Gesundheitsmagazin Puls - penetrant Werbung für das "Partnermagazin Saldo" und fordern zum Kauf am Kiosk auf.
Für die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) macht der Kassensturz damit "verbotene Schleichwerbung".
Wörtlich die UBI: "Aufgrund der Häufigkeit und des Umfangs (Name der Zeitschrift, Bild, Preis, Erscheinungsdatum und Bezugsquelle) stellen die Hinweise primär werbende Botschaften dar."
Solche Werbebotschaften gehören laut UBI "nicht in den Programmteil, sondern in die dafür bestimmten Werbeblöcke". Der Kassensturz habe die Sendung "als Werbeplattform missbraucht".
Vergeblich hatte der Kassensturz die Schleichwerbung damit gerechtfertigt, die Erwähnung sei "journalistisch begründet". Die Zuschauer müssten wissen, so der Kassensturz, dass Saldo weiterführende Informationen zu einzelnen Fernseh-Beiträgen bringt.
"In dieser Häufigkeit nicht nötig"
Gemäss UBI darf der Kassensturz Saldo selbstverständlich als Quelle erwähnen oder im Abspann der Sendung auf die dauernde Zusammenarbeit hinweisen.
Es sei aber "nicht nötig, Saldo in dieser Häufigkeit mit Bild, Preis, Erscheinungsdatum und Ort, wo die Zeitschrift erworben werden kann, zu erwähnen". Das diene lediglich dazu, "das Publikum zum Kauf zu animieren".
Aus diesen Gründen hat die UBI die von K-Tip-Herausgeber Urs P. Gasche und 20 Mitunterzeichnern eingereichte Beschwerde gutgeheissen. Die Beschwerde sei klar im "öffentlichen Interesse" erfolgt.
Der Kassensturz und das mit der TV-Sendung verbundene Saldo haben das Urteil der UBI zunächst totgeschwiegen. Erst mit einer Woche Verspätung informierte der Kassensturz, dass er und die SRG den Vorwurf der Schleichwerbung nicht akzeptieren und deshalb ans Bundesgericht gelangen.
Trotz des klaren Wortlauts des UBI-Entscheids hat der Kassensturz seine Sendung erneut für die gleiche Schleichwerbung zu Gunsten von Saldo missbraucht.
Früher keine anderen Zeitschriften boykottiert
Auf die Argumente der UBI ging Kassensturz-Chef Hansjörg Utz in der Boulevard-Zeitung Blick und im Radio Z nicht ein. Vielmehr wandte er ein, der Kassensturz habe früher auch immer auf den K-Tip hingewiesen.
Das stimmt zwar - aber mit einem klaren Unterschied: Als das TV-Magazin noch mit dem K-Tip zusammenarbeitete, hatte der Kassensturz regelmässig auch über Testresultate von anderen Konsumenten-Zeitschriften berichtet und auf weitere Zeitschriften hingewiesen, wenn diese nützliche Informationen und Tipps für Kassensturz-Zuschauer brachten.
Weil der Kassensturz damals keine der anderen Konsumentenzeitungen boykottierte, kam es auch nie zu einer UBI-Beschwerde.
Kasten: Service
Der K-Tip berichtet weiterhin über wichtige Themen und Testresultate des Kassensturz. Bereits seit 1996 besteht jedoch keine vertragliche Zusammenarbeit mehr. Der K-Tip ist von der SRG und von SF DRS unabhängig.