Der Kostenschock kommt erst später
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K-Tipp 16/2000
04.10.2000
Hohe Heizöl- und Erdgaspreise: Was das für Mieter bedeutet
Fast doppelt so hohe Nebenkosten: Damit müssen Mieter rechnen, wenn das Heizen so teuer bleibt. Der K-Tip beantwortet die vier wichtigsten Fragen zum Thema.
Iris Schultheiss
Wann spüre ich als Mieter die Auswirkungen der hohen Heizöl- und Erdgaspreise?
Grundsätzlich müssen Mieterinnen und Mieter sämtliche Heizkosten zahlen - in der Regel unter dem Titel «Nebenkosten». ...
Hohe Heizöl- und Erdgaspreise: Was das für Mieter bedeutet
Fast doppelt so hohe Nebenkosten: Damit müssen Mieter rechnen, wenn das Heizen so teuer bleibt. Der K-Tip beantwortet die vier wichtigsten Fragen zum Thema.
Iris Schultheiss
Wann spüre ich als Mieter die Auswirkungen der hohen Heizöl- und Erdgaspreise?
Grundsätzlich müssen Mieterinnen und Mieter sämtliche Heizkosten zahlen - in der Regel unter dem Titel «Nebenkosten». Die meisten Vermieter verschicken die Nebenkostenabrechnung im Sommer oder im Herbst. Die aktuelle Preiserhöhung wirkt sich somit erst nächstes Jahr spürbar aus.
Wichtig: Kontrollieren Sie bei der nächsten Nebenkostenabrechnung die Belege der Heizölrechnungen und den Ölstand. Der Vermieter darf Ihnen nur das verrechnen, was er effektiv bezahlt hat. Und falls er in der Hochpreisperiode noch billiges Öl zu verfeuern hatte, muss er dies bei der Abrechnung berücksichtigen.
Tipp: Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er schon Heizöl eingekauft hat und wie lange seine Vorräte noch reichen.
Ich bezahle die Nebenkosten in monatlichen Akontobeträgen. Wie wirken sich die hohen Heizölkosten bei mir aus?
Will der Vermieter die Akontozahlungen erhöhen, muss er Ihnen dies auf dem amtlichen Formular mitteilen - und zwar so, dass Sie diesen Brief zehn Tage vor Beginn der nächsten Kündigungsfrist in Händen haben. Ein Beispiel: Wenn Sie die Erhöhung am 21. Dezember erhalten, gilt sie ab 1. April, vorausgesetzt dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt und Ende März ein Kündigungstermin ist.
Der Vermieter muss die Erhöhung begründen. Haben Sie Zweifel daran, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist, können Sie diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Formulars bei der örtlichen Schlichtungsbehörde anfechten. Das Verfahren ist unentgeltlich.
Bei einer Akontozahlung muss der Vermieter einmal jährlich seine effektiven Kosten abrechnen. Hat er mehr ausgeben müssen, als Sie mit Ihren Akontozahlungen einbezahlt haben, darf er von Ihnen die Differenz nachverlangen. Im umgekehrten Fall muss der Vermieter Ihnen den zu viel bezahlten Anteil zurückerstatten.
Der Mieterverband rät: Legen Sie vorsichtshalber jeden Monat 50 bis 100 Franken auf die Seite, damit Sie bei Nachzahlungen finanziell nicht überfordert sind.
Wichtig: Ist im Mietvertrag die Art der Zahlung nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich um eine Akontozahlung.
Ich bezahle meine Nebenkosten als Pauschale. Kann sie der Vermieter sofort erhöhen?
Nein. Eine Erhöhung der Pauschale ist eine einseitige Vertragsänderung.
Eine solche Änderung muss Ihnen der Vermieter so mitteilen, dass Sie diese spätestens zehn Tage vor Beginn der nächsten Kündigungsfrist bekommen.
Damit haben Sie genügend Zeit, um noch zu kündigen, falls Sie die Erhöhung weder anfechten noch akzeptieren wollen.
Wichtig: Der Vermieter darf die Pauschale erst dann erhöhen, wenn die Heizölpreise über mehrere Jahre hinweg steigen.
Eine Nebenkostenpauschale heisst, dass im Mietvertrag ein fester Betrag für die Nebenkosten vereinbart ist. Das hat den Vorteil, dass die jährliche Nebenkostenabrechnung entfällt und der Vermieter weder nachfordern noch zurückzahlen muss.
Bei der Festsetzung der Pauschale muss der Vermieter auf die effektiven Durchschnittskosten der letzten drei Jahre abstellen. Zudem können Sie Einsicht in die Belege verlangen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Vermieter sich nicht auf Ihre Kosten bereichert.
Der Vermieter hat mir seit über einem Jahr keine Nebenkostenabrechnung zugestellt. Was kann ich machen?
Schulden Sie die Nebenkosten als Akontobeträge, muss der Vermieter mindestens einmal pro Jahr eine Abrechnung erstellen. In der Regel steht im Vertrag, auf welchen Zeitpunkt der Vermieter abrechnen muss.
Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Bezahlen Sie keine Nebenkosten mehr, bis der Vermieter Ihnen eine Abrechnung vorlegt. Bevor Sie das tun, sollten Sie dem Vermieter diesen Schritt schriftlich ankündigen.
- Wenden Sie sich an die örtliche Schlichtungsbehörde mit dem Begehren, der Vermieter sei unter Androhung von Strafe zu verpflichten, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband gibt es das Merkblatt «Nebenkosten- und Heizungsabrechnung».
Sie können es für 8 Franken zuzüglich 2 Franken Versandkosten bestellen unter Tel. 01 291 09 37.