Ein Ehepaar besitzt ein 5-Zimmer-Reiheneinfamilienhaus im Kanton Jura, verbringt aber drei bis vier Tage und Nächte pro Woche bei der Tochter im Baselbiet. Dort hat das Paar in der 5-Zimmer-Eigentumswohnung der Tochter ein Zimmer sowie einen angrenzenden Atelierraum mit Dusche und WC gemietet.



Nun wollte das Ehepaar nach dem günstigeren Tarif der Baselbieter besteuert werden - doch das Bundesgericht sagt Nein. Das Steuerdomizil liegt dort, wo der so genannte Lebensmittelpunkt is...