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Ein Ehepaar besitzt ein 5-Zimmer-Reiheneinfamilienhaus im Kanton Jura, verbringt aber drei bis vier Tage und Nächte pro Woche bei der Tochter im Baselbiet. Dort hat das Paar in der 5-Zimmer-Eigentumswohnung der Tochter ein Zimmer sowie einen angrenzenden Atelierraum mit Dusche und WC gemietet.
Nun wollte das Ehepaar nach dem günstigeren Tarif der Baselbieter besteuert werden - doch das Bundesgericht sagt Nein. Das Steuerdomizil liegt dort, wo der so genannte Lebensmittelpunkt is...
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