Die Firma Adroka AG in Allschwil BL hat Badezusätze verkauft und behauptet, sie seien «wohltuend bei Erkältungsgefahr» bzw. «wohltuend bei Muskelkater».



Badekonzentrate gelten aber als Kosmetika - und daher ist es verboten, in der Werbung eine heilende oder krankheitslindernde Wirkung zu versprechen.



Das Bundesgericht hat deshalb das Vorgehen des Kantonalen Laboratoriums Basel-Landschaft in letzter Instanz abgesegnet, welches die besagte Werbung verboten hatte...