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K-Tipp 1/2007
17.01.2007
Nein. Ein Stiftungsrat als oberstes Organ einer Pensionskasse fällt wichtige Entscheide. Er trägt die Verantwortung für die korrekte Abwicklung der beruflichen Vorsorge und verwaltet ein nicht unbedeutendes Vermögen. Dazu braucht es eine Aus- und Weiterbildung sowie den Erfahrungsaustausch mit anderen Stiftungen.
Stiftungsrätinnen und -räte haben deshalb Anspruch auf eine von der Vorsorgeeinrichtung bezahlte Aus- und Weiterbildung. So will es das Pensionskassengesetz.
Sie können also beantragen, dass sie Kurse besuchen können, die von der Pensionskasse bezahlt werden. Und der Zeitaufwand muss entschädigt werden, falls die Ausbildung nicht während der Arbeitszeit erfolgt.
(em)
Buchtipp
Die drei Säulen -aktuelle Ausgabe
Mitte Januar erscheint die Ausgabe 2007/ 2008 des Saldo-Ratgebers «Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule». Das 196-seitige Buch ist aktualisiert: Alle massgeblichen Grenzbeträge und Rentenhöhen sind auf den neusten Stand gebracht. Zu bestellen auf Seite 24 oder unter www.saldo.ch.
Stiftungsrätinnen und -räte haben deshalb Anspruch auf eine von der Vorsorgeeinrichtung bezahlte Aus- und Weiterbildung. So will es das Pensionskassengesetz.
Sie können also beantragen, dass sie Kurse besuchen können, die von der Pensionskasse bezahlt werden. Und der Zeitaufwand muss entschädigt werden, falls die Ausbildung nicht während der Arbeitszeit erfolgt.
(em)
Buchtipp
Die drei Säulen -aktuelle Ausgabe
Mitte Januar erscheint die Ausgabe 2007/ 2008 des Saldo-Ratgebers «Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule». Das 196-seitige Buch ist aktualisiert: Alle massgeblichen Grenzbeträge und Rentenhöhen sind auf den neusten Stand gebracht. Zu bestellen auf Seite 24 oder unter www.saldo.ch.
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