Die «Fundgrueb» gibt ihren Lesern den Tarif zu spät bekannt
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K-Tipp 1/2002
09.01.2002
0900er-Nummern dürfen nur mit gut sichtbarer Preisangabe publiziert werden
Bei Servicenummern mit Vorwahl 0900, 0901 oder 0906 muss der Minutenpreis deklariert sein. Das Kleinanzeigen-Blatt «Fundgrueb» hat da nachzubessern.
Callandconnect - unter diesem Titel bietet die «Fundgrueb» seit rund drei Monaten Inserenten die Möglichkeit, ihre Anzeige ohne die eigene Telefonnummer zu publizieren und so anonym zu bleiben. Im Inserat erscheint dann stattdessen die Serv...
0900er-Nummern dürfen nur mit gut sichtbarer Preisangabe publiziert werden
Bei Servicenummern mit Vorwahl 0900, 0901 oder 0906 muss der Minutenpreis deklariert sein. Das Kleinanzeigen-Blatt «Fundgrueb» hat da nachzubessern.
Callandconnect - unter diesem Titel bietet die «Fundgrueb» seit rund drei Monaten Inserenten die Möglichkeit, ihre Anzeige ohne die eigene Telefonnummer zu publizieren und so anonym zu bleiben. Im Inserat erscheint dann stattdessen die Servicenummer 0901 600 600 und dazu eine sechsstellige Zahl.
Beides haben Leserinnen und Leser einzugeben, wenn sie - nach dem Kauf der «Fundgrueb» für Fr. 4.50 - mit dem Inserenten Kontakt aufnehmen wollen. Was sie indes oft nicht wissen dürften: Ihr Anruf auf die 0901er-Nummer kostet 50 Rappen für die Herstellung der Verbindung und 50 Rappen pro Minute Anrufdauer. Zu lesen ist dies meist erst auf der drittletzten Seite, wo die «Fundgrueb» über ihre Services und Preise informiert.
Geschäftsführer Rolf Schüpfer verteidigt das Angebot: Für die Nutzer seien die Kosten kaum höher als bei konventionellem Briefverkehr, macht er geltend. Dauert die 0901er-Verbindung allerdings länger als eine Minute, ist sie bereits teurer als ein gewöhnlicher A-Post-Brief zu 90 Rappen.
Ferner weist Schüpfer darauf hin, dass Callandconnect das vorherige System Telebox ablöse. Nach den damaligen Abklärungen sei das heutige Vorgehen der «Fundgrueb», die Anruftarife erst bei den übrigen Informationen zu Services und Preisen zu publizieren, «in Ordnung» - zumal man ja «nicht mit abreisserischen Tarifen» arbeite. Zugleich verspricht Schüpfer aber: «Wir ändern unsere Praxis, sofern dies von Gesetzes wegen verlangt ist.»
Und das ist es offenbar, wie Guido Sutter, stellvertretender Leiter des Ressorts Recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft, ausführt: Gemäss Preisbekanntgabe-Verordnung sei der Preis pro Minute bei jeder publizierten Servicenummer anzugeben. Im Fall der «Fundgrueb» könnte man laut Sutter «allenfalls so weit entgegenkommen, dass der Preis auf jeder Seite gut sichtbar kommuniziert wird.»
(gs)