Die Garantiezeit schrumpft express
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K-Tipp 11/2000
31.05.2000
Migros schränkt Garantie für Kaffeemaschinen ein
"Produkte-Garantie 2 Jahre oder 5000 Tassen." Mit diesem Hinweis verwirrt die Migros Besitzer von Kaffeemaschinen. Doch die neue Regelung gilt erst nächstes Jahr.
Als Migros-Kundin Vera Riva aus Münchenstein BL die Bedienungsanleitung ihrer neuen Espresso-Maschine "Comtesse Digital" studierte, war die Verwirrung perfekt. "2 Jahre Produkte-Garantie oder 5000 Tassen Kaffee/Espresso, je nachdem, was zuerst eintritt", war da ...
Migros schränkt Garantie für Kaffeemaschinen ein
"Produkte-Garantie 2 Jahre oder 5000 Tassen." Mit diesem Hinweis verwirrt die Migros Besitzer von Kaffeemaschinen. Doch die neue Regelung gilt erst nächstes Jahr.
Als Migros-Kundin Vera Riva aus Münchenstein BL die Bedienungsanleitung ihrer neuen Espresso-Maschine "Comtesse Digital" studierte, war die Verwirrung perfekt. "2 Jahre Produkte-Garantie oder 5000 Tassen Kaffee/Espresso, je nachdem, was zuerst eintritt", war da zu lesen. "Komisch", dachte Riva, "auf dem Garantieschein steht 2 Jahre - von 5000 Tassen keine Rede."
Was gilt nun? Die Frage ist für Espresso-Liebhaberin Vera Riva alles andere als kalter Kaffee. "Mein Mann und ich trinken zusammen jeden Tag 14 bis 18 Tassen, pro Jahr also fast 6000. Ginge es nach der Gebrauchsanleitung, hätten wir auf der Maschine weniger als ein Jahr Garantie."
Armin Fehr, Leiter M-Service Schweiz, beruhigt die Kundin. "Die Einschränkung mit den 5000 Tassen gilt vorläufig noch nicht." Die Migros plane aber, diese "nutzungsabhängige Garantie" auf Anfang nächsten Jahres einzuführen. Bis dann sollen alle neuen Automaten mit einem Zähler ausgerüstet und der Text auf dem Garantieschein angepasst werden.
Grund für die Einschränkung ist laut Fehr, "dass unsere für Privathaushalte gedachten Kaffeemaschinen immer häufiger in Betrieben, Bürogemeinschaften und Aufenthaltsräumen zum Einsatz kommen". Die intensive Benützung habe dann zur Folge, dass die Migros Verschleissteile wie Filter, Dichtungen und Mahlscheiben noch vor Ablauf der zweijährigen Garantiezeit ersetzen müsse.
Dafür könnte der Grossverteiler zwar schon heute die Kundinnen und Kunden zur Kasse bitten, denn Verschleissteile sind laut Garantieschein von der Garantie ausgeschlossen. In der Praxis beruft sich die Migros aber nur ungern auf diesen Ausschluss - aus Angst vor verärgerten Kunden.
Das soll sich nun ändern. "Dank der neuen, klaren Regelung wissen die Konsumenten ab nächstem Jahr genau, welche Brühleistung sie von ihrer Maschine erwarten dürfen", sagt Service-Leiter Fehr. Bei gewissen Automarken gelte diese nutzungsabhängige Garantie schon lange ("3 Jahre oder 100 000 Kilometer").
Rechtlich bewegt sich die Migros damit auf der sicheren Seite. Denn Verkaufsgeschäfte können die einjährige gesetzliche Garantie beliebig verlängern, verkürzen oder einschränken. Bedingung ist nur, dass sie ihre Kunden vor dem Kauf schriftlich oder mündlich über die Einschränkungen informieren.
Kasten: Recht
Garantie auch ohne Schein
Die Migros gibt sich streng. "Bei Fehlen des Garantiescheins wird jeder Garantieanspruch hinfällig", heisst es in der neuen Bedienungsanleitung für Kaffeemaschinen.
Damit schiesst der Grossverteiler übers Ziel hinaus. "Kunden können den Kauf auch mit dem Kassabon oder mit der Rechnung nachweisen", räumt Armin Fehr, Leiter M-Service Schweiz, ein. "Mit der Warnung wollen wir sie lediglich anhalten, den Garantieschein aufzubewahren."
Für Vera Riva ist das eine schwache Erklärung: "Ich möchte nicht wissen, wie viele Besitzer von Kaffeemaschinen nach der Lektüre der Bedienungsanleitung darauf verzichten, ihre Garantieansprüche anzumelden."