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K-Tipp 6/2000
22.03.2000
Diese Spenden können Sie von der Steuer abziehen: K-Tip macht Bundesliste öffentlich.
Der Bund und fast alle Kantone schikanieren die Steuerzahler und teilen ihnen nicht zum Voraus mit, welche Spenden für gemeinnützige Organisationen sie von den Steuern abziehen können.
Welche Spenden akzeptiert das Steueramt für einen Abzug, welche nicht? Die Kantone führen Tabellen mit den abzugs-berechtigten Organisationen. Auch der Bund listet sie für die direkte Bundess...
Diese Spenden können Sie von der Steuer abziehen: K-Tip macht Bundesliste öffentlich.
Der Bund und fast alle Kantone schikanieren die Steuerzahler und teilen ihnen nicht zum Voraus mit, welche Spenden für gemeinnützige Organisationen sie von den Steuern abziehen können.
Welche Spenden akzeptiert das Steueramt für einen Abzug, welche nicht? Die Kantone führen Tabellen mit den abzugs-berechtigten Organisationen. Auch der Bund listet sie für die direkte Bundessteuer auf. Ausgerechnet die Steuerzahler aber haben keinen Zugang zu diesen Listen. "Das sind interne Arbeitsinstrumente", so der Grundtenor der kantonalen Steuerbeamten (siehe K-Tip 5/00).
Entgegen einer früheren Aussage macht der Kanton Baselland als löbliche Ausnahme die abzugsberechtigten Institutionen seit kurzem im Internet zugänglich.
Die sonst geheim gehaltene Bundesliste mit 1400 anerkannten gemeinnützigen Organisationen veröffentlicht der K-Tip jetzt auf seiner Homepage (www.k-tip.ch).
Bisher anerkennen folgende Kantone die Bundesliste: AI, BE, BL, BS, GR, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG. Ab 2001 übernehmen weitere Kantone die Bundesliste - jeweils zusätzlich zu ihren eigenen Listen.
Auf der Bundesliste figurieren Hilfswerke wie Caritas, Kulturstiftungen wie das Fotomuseum Winterthur, Bildungsstätten wie die Rudolf-Steiner-Schulen, aber auch die Bibliotheca Afghanica sowie die Stiftung zum Schutz wildwachsender Orchideen. Gemeinsamkeit der Wer-ke: Sitz in der Schweiz, gemeinnütziger oder öffentlicher Zweck, selber steuerbefreit. Auch die Kantone führen ihre eigenen Listen nach diesen Kriterien.
Tipps: Wenn Sie nicht ins Internet können oder Ihre Institution nicht auf der Bundesliste ist, fragen Sie beim Steueramt nach. Melden Sie sich beim K-Tip, falls Sie keine Auskunft erhalten.
Spenden direkt an die Kirchen sind nicht abzugsberechtigt. (sei)