Die Helsana muss ihre Zusage einhalten
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K-Tipp 13/2001
22.08.2001
Die Helsana versprach, die Kosten für die Zahnbehandlung zu zahlen - doch als die Rechnung kam, wollte sie zurückkrebsen. Dank K-Tipp erhalten die Versicherten ihr Geld trotzdem.
Der Wortlaut im Schreiben der Helsana ist unmissverständlich. «Wir können Ihnen unsere Kostenbeteiligung wie folgt bestätigen: Aus der Zusatzversicherung ?Top? 75 Prozent der Kosten, im Maximum 10000 Franken pro Jahr.» Mit dieser klaren Zusage in der Hand schickten die Eltern Lauber aus Reinach AG ...
Die Helsana versprach, die Kosten für die Zahnbehandlung zu zahlen - doch als die Rechnung kam, wollte sie zurückkrebsen. Dank K-Tipp erhalten die Versicherten ihr Geld trotzdem.
Der Wortlaut im Schreiben der Helsana ist unmissverständlich. «Wir können Ihnen unsere Kostenbeteiligung wie folgt bestätigen: Aus der Zusatzversicherung ?Top? 75 Prozent der Kosten, im Maximum 10000 Franken pro Jahr.» Mit dieser klaren Zusage in der Hand schickten die Eltern Lauber aus Reinach AG ihren Sohn Samuel zum Zahnarzt, um mit einer Zahnspangen-Behandlung seine Zähne richten zu lassen.
Doch als die Helsana-Kunden die Rechnung über 1500 Franken einschickten, machte die Kasse einen Rückzieher: Der Sohn habe die Zusatzversicherung «Top» gar nicht, also gebe es auch kein Geld.
Dass Laubers den «Top»-Zusatz nicht haben - das stimmt zwar. Doch Kostengutsprachen sind verbindlich - und in diesem Sinne hat die Helsana-Direktion denn auch entschieden, als sie der K-Tipp mit dem klaren schriftlichen Wortlaut der Zusage konfrontierte.
Das Geld ist inzwischen überwiesen worden. In der gleichen Angelegenheit konnte der K-Tipp nicht nur der Familie Lauber helfen, sondern auch dem involvierten Zahnarzt Beat Eichenberger aus Reinach AG. Der Mediziner hatte in einem Patienten-Merkblatt behauptet, viele Krankenkassen würden Zahnfehlstellungs-Korrekturen «freiwillig im Rahmen der Grundversicherung» übernehmen.
Das ist falsch. Die obligatorische Grundversicherung zahlt keine Zahnspangen-Behandlungen und die Kassen dürfen gemäss Gesetz auch freiwillig nichts zahlen.
Mit Unterstützung des K-Tipp hat der Zahnarzt inzwischen seine Information korrigiert. Richtig ist nämlich: Zahnkorrekturen bei Kindern sind grundsätzlich nur aus bestimmten freiwillig abgeschlossenen Zusatzversicherungen bezahlt, die von Kasse zu Kasse anders heissen und unterschiedlich ausgestaltet sind. Gute Angebote für Zahnspangen-Behandlungen haben Helsana, Concordia, KPT, Visana und Wincare.
(em)