Die Post: Sperrung der Adresse wird teuer - Datenschutz zum Wucherpreis
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K-Tipp 1/2001
17.01.2001
Wer zügelt, zahlt neu satte 240 statt 10 Franken, damit die Post nachgeschickt wird. Teuer wirds aber nur für die KundInnen, die nicht wollen, dass ihre Adresse an Dritte weitergegeben wird. Die SKS wird diesen Entscheid anfechten.
Den neuen Nachsendeformularen geht eine lange Leidensgeschichte voraus: Bereits im Frühjahr 1999 machte die SKS darauf aufmerksam, dass der Datenschutz auf den Formularen «Nachsendeauftrag / Wohnungswechsel» ungenügend sei.
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Wer zügelt, zahlt neu satte 240 statt 10 Franken, damit die Post nachgeschickt wird. Teuer wirds aber nur für die KundInnen, die nicht wollen, dass ihre Adresse an Dritte weitergegeben wird. Die SKS wird diesen Entscheid anfechten.
Den neuen Nachsendeformularen geht eine lange Leidensgeschichte voraus: Bereits im Frühjahr 1999 machte die SKS darauf aufmerksam, dass der Datenschutz auf den Formularen «Nachsendeauftrag / Wohnungswechsel» ungenügend sei.
Auf Druck des Datenschutzbeauftragten und der SKS änderte die Post nach langem Zögern auf Beginn dieses Jahres endlich die Formulare - aber auch die Gebühren: Wer nicht will, dass die Post die eigene Adresse an Adresshändler und Werbefirmen verkauft, zahlt für einen Nachsendeauftrag neu 20 Franken pro Monat oder 240 Franken pro Jahr. Wer aber nichts dagegen hat, dass die Post die neue Adresse weitergibt, zahlt weiterhin nur 10 Franken pro Jahr. PostkundInnen haben nun zwar die Möglichkeit, die Weitergabe der Adresse durch Ankreuzen zu verhindern. Die Preisdifferenz ist allerdings dermassen hoch, dass dies kaum mehr als Wahlfreiheit bezeichnet werden kann.
Laut Postchef Ulrich Gygi werden damit die hohen Kosten, welche die Post durch falsche oder alte Adressen hat, dem Verursacher überwälzt. Hier wird aber das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt: Verursacher dieser Kosten ist nämlich nicht der Empfänger, der nicht einmal weiss, in welchen Datenbanken er überall registriert ist. Verursacher sind vielmehr Firmen, die durch veraltete und nicht aktualisierte Datenbanken Tausende von falsch adressierten Werbesendungen verschicken.
Es liegt auf der Hand, dass direkt adressierte Werbung für die Post gutes Geld ist. Bezeichnend: Bei den Massensendungen gibt es auch kaum Preisaufschläge. Ein Entscheid, den die SKS so nicht akzeptieren wird: Die Gebühren sollen dort erhoben werden, wo sie anfallen - also beim Absender und nicht beim Empfänger.
Die SKS wird gegen diese Gebühren eine Beschwerde bei der Eidgenössischen Datenschutzkommission einreichen. Denn das Recht auf Datenschutz darf nicht vom Portemonnaie abhängig sein.
Eric Send