Die Ruhe vor dem Prämien-Sturm
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K-Tipp 14/2001
05.09.2001
Wechsel der Krankenkasse und Prämien sparen: Das müssen Sie im September tun
Für 2002 haben die Krankenkassen Aufschläge zwischen 5 und 10 Prozent angekündigt. Wer seine Krankenversicherung anpassen will, muss jetzt schon einige Schritte tun.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Zusatzversicherungen: Kasse regelt Details
Der wichtigste Grundsatz bei den Zusatzversicherungen lautet: Es gibt kein Gesetz, welches die fraglichen Detai...
Wechsel der Krankenkasse und Prämien sparen: Das müssen Sie im September tun
Für 2002 haben die Krankenkassen Aufschläge zwischen 5 und 10 Prozent angekündigt. Wer seine Krankenversicherung anpassen will, muss jetzt schon einige Schritte tun.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Zusatzversicherungen: Kasse regelt Details
Der wichtigste Grundsatz bei den Zusatzversicherungen lautet: Es gibt kein Gesetz, welches die fraglichen Details regelt. Entscheidend ist einzig und allein das Reglement der jeweiligen Kasse.
- Für eine Kündigung von Zusatzversicherungen gilt bei den meisten Kassen eine dreimonatige Frist. Kündigungen müssen also am 28. September bei der Kasse eingetroffen sein. Wichtig: Falls Sie Ihre Zusatzversicherung beibehalten, sie aber bei einem anderen Versicherer platzieren möchten, sollten Sie erst kündigen, wenn Sie vom neuen Versicherer die schriftliche Bestätigung haben, dass Sie aufgenommen sind.
- Einige Krankenkassen haben Zusatzversicherungen oder Versicherungsmodelle mit teilweise langjähriger Laufzeit (Assura, CSS, Groupe Mutuel, ÖKK, Supra). Hier müssen Sie das Ende der Laufzeit abwarten - ausser bei Prämienerhöhungen.
- Sollte eine Zusatzversicherung auf das Jahr 2002 teurer werden, können Sie noch im November oder Dezember (je nach Reglement) «infolge Prämienanpassung» kündigen - auch bei längerer Laufzeit. Wichtig: Falls Sie mehrere Zusatzversicherungen haben, von denen aber nur eine teurer wird, können Sie bei einigen Kassen sämtliche Zusatzversicherungen «infolge Prämienanpassung» kündigen, bei anderen Versicherern hingegen nur denjenigen Versicherungszweig, der teurer wird.
- Viele Kassen haben Spitalzusatzversicherungen mit freiwilligen Selbstbehalten zum Prämiensparen (im Reglement oft Franchise genannt). Falls Sie diesen Selbstbehalt herabsetzen möchten, müssen Sie sich bei etlichen Kassen ebenfalls im September melden. Unter Umständen müssen Sie aber eine viel längere Kündigungszeit beachten und die Kasse verlangt zudem noch eine dreijährige Mindest-Vertragsdauer.
Unter Umständen betrachtet die Kasse das Herabsetzen des Selbstbehaltes als Erhöhung der Versicherungsdeckung. Das bedeutet, dass Ihr Gesundheitszustand geprüft wird und dass Kranke den Selbstbehalt nicht mehr reduzieren können.
- Einige Krankenkassen kennen das Sparmodell «Spitalzusatzversicherungen mit eingeschränkter Spitalwahl». Auch hier müssen Sie sich meist im September melden, wenn Sie dieses Sparmodell rückgängig machen wollen (je nach Reglement).
Grundversicherung: Prämien vergleichen
Nichts überstürzen, lautet die wichtigste Regel bei der obligatorischen Grundversicherung nach KVG. Diesbezüglich müssen Sie also im September nichts tun.
Sie können im Gegenteil in Ruhe die neuen Prämien abwarten und vergleichen; diese werden Anfang Oktober bekannt. Anschliessend haben Sie noch bis Ende November Zeit, um die Grundversicherung bei Ihrer jetzigen Krankenkasse zu kündigen - und zwar unabhängig davon, ob die Prämie steigt oder nicht. Die Anmeldung bei der neuen Kasse können Sie auch noch im Dezember abschicken.
Franchise bei der Grundversicherung
Auch punkto Franchise können Sie zuwarten. Viele haben in der Grundversicherung eine freiwillige höhere Wahlfranchise zum Prämiensparen; möglich sind 400, 600, 1200 und 1500 Franken. Wenn Sie diese Wahlfranchise herabsetzen möchten, weil Sie nächstes Jahr weniger Kosten selber tragen wollen, müssen Sie dies Ihrer Kasse bis Ende November mitgeteilt haben. Sie können also abwarten, bis Ihnen die Kasse Ihre neue Prämie für 2002 mitgeteilt hat.
Eine tiefere Wahlfranchise (und damit weniger Rabatt) hat natürlich einen entsprechenden Prämiensprung zur Folge.
Auch wenn Sie die Kasse wechseln, haben Sie später noch genügend Zeit, die Franchise anzupassen. Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) besteht keine Verpflichtung, die bisherige Franchise zu einem neuen Versicherer mitzunehmen.
Hausarztversicherung oder HMO
Falls Sie das Sparmodell HMO- oder Hausarztsystem haben, müssen Sie einen Ausstieg (also einen Wechsel in die «normale» Grundversicherung bei der gleichen Kasse) frühzeitig ins Auge fassen. Laut BSV genügt zwar theoretisch eine Meldung vor Ende Jahr, weil im Gesetz für diese Änderung keine Frist festgelegt ist. Etliche Kassen schreiben aber im Reglement vor, dass man sich im September melden muss.
Falls Sie im November die Krankenkasse wechseln, so sind Sie nicht verpflichtet, dieses Sparmodell zum neuen Versicherer «mitzunehmen».
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