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K-Tipp 17/2000
18.10.2000
Verschwundener Rolls-Royce: Thomy Bosch kämpft um eine faire Entschädigung
Die Zürich Versicherung wollte für einen gestohlenen Rolls-Royce nur 40000 Franken zahlen. Zwei Jahre zuvor hatte sie den Wagen mit 120000 Franken bewertet. Wie viel ist der «Rolls» nun wert?
Thomas Müller tmueller@k-tip.ch
Vor zwei Jahren wurde sein Rolls-Royce Corniche Convertible, Jahrgang 1972, mitten in Zürich gestohlen. Und noch heute wartet Eigentümer Thomy Bosc...
Verschwundener Rolls-Royce: Thomy Bosch kämpft um eine faire Entschädigung
Die Zürich Versicherung wollte für einen gestohlenen Rolls-Royce nur 40000 Franken zahlen. Zwei Jahre zuvor hatte sie den Wagen mit 120000 Franken bewertet. Wie viel ist der «Rolls» nun wert?
Thomas Müller tmueller@k-tip.ch
Vor zwei Jahren wurde sein Rolls-Royce Corniche Convertible, Jahrgang 1972, mitten in Zürich gestohlen. Und noch heute wartet Eigentümer Thomy Bosch aus Fahrwangen AG auf eine angemessene Entschädigung der Zürich Versicherung, bei der das Fahrzeug gegen Diebstahl versichert ist. «Es brauchte allein schon drei Wochen und unzählige Anrufe, bis ich das Schadenformular erhielt», erinnert sich Bosch. «Nachher liess sich die Versicherung nochmals vier Monate Zeit, um mir ein Entschädigungsangebot zu machen.»
Dieses Angebot fiel mager aus: 40000 Franken offerierte die Zürich ihrem langjährigen Kunden. Sie begründete den geringen Betrag mit einem Preiszusammenbruch und dem «nur mässigen Zustand» des gestohlenen Fahrzeugs.
Zwei Jahre früher war die Versicherung von einem erstklassigen Zustand ausgegangen: Beim Vertragsabschluss bewertete sie den «Rolls» mit 120000 Franken - exakt jenem Betrag, den die allseits anerkannten Tabellen der Eurotax für ein 72er Corniche Cabriolet in bestem Zustand angaben.
Die Zürich nahm diese Summe als maximale Entschädigung in die Police auf - und der Kunde bezahlte jedes Jahr eine entsprechend hohe Prämie.
Das störte Thomy Bosch nicht. Denn für ihn stand der «absolute Top-Zustand» seines Sammlerfahrzeugs ausser Zweifel.
Auch die Garage, bei der das Auto kurz vor dem Verschwinden noch zur Reparatur war, bestätigte ihm schriftlich den «sehr gepflegten, guten Allgemeinzustand».
Umso weniger versteht Bosch, dass die Zürich nach dem Diebstahl nicht mehr auf den aktuellen Eurotax-Wert für einen Wagen in erstklassigem Zustand abstellen wollte: 1999 nämlich immer noch 90000 Franken.
Der Rolls-Royce-Liebhaber forderte die Zürich daher auf, ihm ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Doch die Versicherung war trotz des von ihr behaupteten Preiszerfalls nicht in der Lage, ein solches Auto zu einem günstigen Preis zu erwerben.
Erst als Bosch nach über sechs Monaten einen Anwalt einschaltete, bequemte sich die Zürich zu einer Akontozahlung von 50000 Franken.
Seither sind weitere eineinhalb Jahre vergangen, in denen man sich über den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls (so genannter Zeitwert) stritt. Während ein Experte den Wert auf «55000 bis 75000 Franken» schätzte, sprach ein anderer davon, dass «die Preisspirale bei 100000 Franken anfängt». Die Zürich hat ihr ursprüngliches Angebot inzwischen schrittweise auf rund 80000 Franken erhöht.
Zum Vorwurf, sie habe den Kunden mit einem viel zu tiefen Betrag abspeisen und mittels Verzögerung zermürben wollen, äussert sie sich nicht: «Über laufende Fälle verhandeln wir nicht in der Öffentlichkeit», so Mediensprecher Peter Sommer.
Thomy Bosch sieht das Ganze mit einem Schuss Ironie: «Die Zürich wirbt mit ?relax?. Das habe ich als Kunde missverstanden. Ich meinte, dass ich mich entspannen kann, weil bei der Zürich alles in guten Händen ist. Offenbar bezieht sich das ?relax? aber nicht auf die Kunden, sondern auf die Arbeitsweise der Zürich.»
So berechnet man den Zeitwert
Haftpflicht- und Kaskoversicherungen übernehmen grundsätzlich nur den Zeitwert einer zerstörten oder gestohlenen Sache.
Das heisst, sie ziehen je nach Lebensdauer und Alter einen bestimmten Bruchteil als Amortisation ab. Dies im Gegensatz zu Hausratversicherungen, die den Neuwert ersetzen.
Einige Gesellschaften haben im klein Gedruckten spezielle Amortisationstabellen, beispielsweise für Fahrräder, Skis und Snowboards. Ist dort nichts geregelt, gehen die Versicherungen meist von folgender Lebensdauer aus:
- Möbel: 10 Jahre
- Kleider: 3 Jahre
- Brillen: 3 bis 6 Jahre, je nach Modell und Preis
- Velos: 10 Jahre
- Fernseher: 5 bis 10 Jahre, je nach Modell und Preis
- PC: 2 bis 5 Jahre, je nach Modell und Preis
- Foto/Video: 5 bis 10 Jahre, je nach Modell und Preis
- Autos: Nach Eurotax-Tabellen
- Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Tapeten etc.: Gemäss Lebensdauer-Tabelle des Mieter- respektive Hauseigentümerverbandes (siehe K-Tip 10/99)
Beispiel: Eine eher teure Brille hat eine Lebensdauer von 5 Jahren. Zerstört ein Dritter die Brille aus Versehen nach 2 Jahren, hat der Brillenträger von ihm oder seiner Privathaftpflicht-Versicherung 3/5 oder 60 Prozent des Neupreises zugut.
Tipp: Wenn Sie mit der Entschädigung der Versicherung nicht zufrieden sind, suchen Sie in einschlägigen Medien (Internet, Fundgrube, Automobilrevue) nach vergleichbaren Occasionsangeboten, mit denen Sie den Wert der zerstörten Sache belegen können. Sie können die Versicherung auch auffordern, Ihnen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
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