Ein Mann meldete sein Auto als gestohlen. Die Versicherung vermutete einen fingierten Diebstahl und zahlte nichts.

Vor Bundesgericht ist der Mann abgeblitzt. Wer Ansprüche an eine Versicherung hat, muss «überwiegend wahrscheinlich» machen, dass er einen Schaden erlitten hat. Im vorliegenden Fall gelang das gemäss Gericht nicht. Denn ein Experte sagte, das Überwinden der elektronischen Wegfahrsperre sei ohne Schlüssel und Pager nicht so leicht möglich. Und als der Mann angab, die Diebe hätten sein Auto eventuell auf einen Transporter verladen, erschien dies dem Gericht als «überwiegend unglaubwürdig», weil das Auto auf dem Parkplatz eines Nachtclubs stand.

Bundesgericht, Urteil 4A_113/2008 vom 9. 6. 2008