Diese Rechnung geht niemals auf
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K-Tipp 20/2000
29.11.2000
Inkassofirma verärgert ahnungslose Leute mit «Zahlungserinnerung»
Nichts bestellt und trotzdem zur Kasse gebeten: Robert Aebli und Maria Luz haben sich gegen ein Mahnschreiben des Inkassobüros Intrum Justitia zur Wehr gesetzt - mit Erfolg.
Gery Schwager gschwager@k-tip.ch
Bei dieser Firma habe ich garantiert nie etwas bestellt», sagt Robert Aebli aus Ennenda GL. Aebli ist eine «Zahlungserinnerung» der Inkassofirma Intrum Justitia AG ins...
Inkassofirma verärgert ahnungslose Leute mit «Zahlungserinnerung»
Nichts bestellt und trotzdem zur Kasse gebeten: Robert Aebli und Maria Luz haben sich gegen ein Mahnschreiben des Inkassobüros Intrum Justitia zur Wehr gesetzt - mit Erfolg.
Gery Schwager gschwager@k-tip.ch
Bei dieser Firma habe ich garantiert nie etwas bestellt», sagt Robert Aebli aus Ennenda GL. Aebli ist eine «Zahlungserinnerung» der Inkassofirma Intrum Justitia AG ins Haus geflattert. Auftraggeberin: die Lausanner Forum Communication SA, die auf diesem Weg bei Aebli 72 Franken eintreiben wollte.
Die Justitia ergänzte diesen Betrag um 40 Franken für Verzugsschaden und 10 Franken für Adress- und Bonitätsprüfkosten. Aebli hätte also total 122 Franken zahlen müssen - ohne zu wissen, wofür. Seine Bilanz: «Ich bin enttäuscht und verärgert.»
Eine solche «Zahlungserinnerung» hat Maria Luz in Muttenz BL «schlaflose Nächte beschert». Auch sie kann sich nicht an eine Bestellung bei der Forum erinnern - aber an die überraschende Zustellung der Plakette einer Schlüsselfundstelle.
Tatsächlich steckt hinter dieser Schlüsselfundstelle das Badener Büro der Forum Communication SA. Deren Direktor Roger Penleloup bleibt dabei: Die Schlüsselfundstelle habe Aebli und Luz «oder jemanden aus deren Umfeld» telefonisch kontaktiert, wobei ein Verkauf zu Stande gekommen sei.
Doch Penleloup muss ein peinliches «Versehen» beichten: Die rund 750 Personen umfassende Schuldnerliste, die die Forum Communication SA der Justitia übergeben hatte, war fehlerhaft. Es figurierten darauf diverse Personen, «welche die Ware zurückgeschickt hatten - vielleicht auch Frau Luz und Herr Aebli», wie Forum-Direktor Penleloup einräumt.
Justitia entschuldigt sich
Justitia-Sprecher Martin Jakob bestätigt die Panne und kündigt an, man werde sich «bei allen Empfängern einer irrtümlich versandten Mahnung brieflich entschuldigen». In diesen Fällen seien auch die von der Justitia geforderten 50 Franken für Adress- und Bonitätsprüfkosten sowie Verzugsschaden hinfällig, stellt Jakob klar.
Würden indes berechtigte Forderungen inklusive Mahnung vorliegen, dürfe die Justitia diese Kosten durchaus auf den Schuldner überwälzen, «weil sie durch das Verhalten des Schuldners erforderlich geworden sind und den Verzugsschaden des Gläubigers minimieren helfen». Das entspreche der «Haltung der gesamten Inkassobranche», so Jakob.
Unrechtmässige Forderung
Doch so einfach ist die Sache nicht, wie die Zürcher Rechtsanwältin Doris Slongo deutlich macht: «Adressprüfkosten darf eine Inkassofirma nicht verrechnen, wenn dazu kein Grund bestand, die angegebene Adresse also richtig war. Und Bonitätsprüfkosten sind in keinem Fall geschuldet. Diese Überprüfung hätte der Gläubiger vor Geschäftsabschluss machen können.»
Im Übrigen gilt laut Slongo der Grundsatz, dass ein Schuldner nur dann Kosten des Inkassobüros tragen muss, wenn er auf eine einfache Mahnung des Gläubigers hin nicht bezahlt hat. Auch müsse das Büro diese Kosten «so tief wie möglich» halten: «Eine zweite Mahnung, die nun durch das Inkassobüro erfolgt, darf kaum mehr als 30 Franken kosten.»
Verlangen Sie einen Beleg
- Zahlen Sie nur für Sachen oder Dienstleistungen, die Sie auch wirklich bestellt haben. Verlangen Sie im Zweifelsfall einen Beleg für Ihre Bestellung.
- Zahlen Sie bei berechtigten Forderungen neben Verzugszinsen keine weiteren Gebühren - ausser angemessenen Mahnkosten ab der zweiten Mahnung.
- Mehr über Ihre Rechte beim Umgang mit Inkassobüros steht im K-Spezial «Recht im Alltag». Sie können diese Ausgabe beim K-Tip nachbestellen.