Doppelt bezahlen für dieselbe Strecke
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K-Tipp 16/2000
04.10.2000
In Schnellzügen gilt das Regional-Abonnement nicht in jedem Fall
Die 17-jährige Marika Ellyatt musste im Schnellzug ein Billett lösen, obwohl sie ein Abonnement des Tarifverbunds - das Bäre-Abi - besitzt. Dieses sei nicht für den Fernverkehr gedacht, sagen die SBB.
Marco Diener mdiener@k-tip.ch
Zusammen mit Freunden war Marika Ellyatt aus Münsingen BE in Thun im Ausgang. Viel war da allerdings nicht los. Deshalb beschlossen die Jugendlichen, mit...
In Schnellzügen gilt das Regional-Abonnement nicht in jedem Fall
Die 17-jährige Marika Ellyatt musste im Schnellzug ein Billett lösen, obwohl sie ein Abonnement des Tarifverbunds - das Bäre-Abi - besitzt. Dieses sei nicht für den Fernverkehr gedacht, sagen die SBB.
Marco Diener mdiener@k-tip.ch
Zusammen mit Freunden war Marika Ellyatt aus Münsingen BE in Thun im Ausgang. Viel war da allerdings nicht los. Deshalb beschlossen die Jugendlichen, mit dem Zug nach Bern zu fahren.
Marika Ellyatt besitzt ein so genanntes Bäre-Abi. Dieses berechtigt sie zu beliebigen Fahrten zwischen Münsingen und Bern.
Aus diesem Grund löste sie nur ein Billett für die Strecke Thun-Münsingen. Denn Münsingen-Bern ist ja im Bäre-Abi enthalten. Im Schnellzug nach Bern dann die böse Überraschung: Der Kondukteur wies Marika Ellyatt darauf hin, dass sie auch für die Strecke Münsingen-Bern ein Ticket brauche.
«Nach langem Hin und Her kaufte ich halt ein Billett», erzählt sie, «aber ich verstehe bis heute nicht, warum ich für die gleiche Strecke zwei Mal bezahlen musste.»
Abo gilt nur, wenn der Zug am Ort hält
Laut Reto Kormann, Pressesprecher bei den SBB, hat der Kondukteur richtig gehandelt. Der Grund: Marika Ellyatt fuhr in einem Schnellzug, der in Münsingen nicht stoppte. Und in diesen Zügen gelte das Bäre-Abi nicht. «Das Bäre-Abi», sagt Kormann, «ist nur bis zum letzten beziehungsweise ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Abo-Geltungsbereichs gültig.»
Doch wie kam es zu dieser Regelung? Das Bäre-Abi, sagt Reto Kormann, sei nicht für den Fernverkehr, sondern für den Regionalverkehr gedacht. In diesem Sinn werde es auch vom Kanton und von den Gemeinden subventioniert. «Weshalb», fragt er, «sollte eine Gemeinde ein Angebot unterstützen, das ihr nichts bringt, weil der Zug gar nicht hält?»
Übrigens: Die Region Bern ist mit dem Bäre-Abi kein Einzelfall. Fürs U-Abo in Basel, den Passepartout in Luzern und die Regenbogen-Karte in Zürich gelten die genau gleichen Vorschriften.