Drei Flaschen liegen drin
Muss ich für ein Erbstück Zoll zahlen? Gibts bei der Weineinfuhr eine Toleranzgrenze? Der K-Tipp beantwortet Leserfragen zum Artikel in der letzten Ausgabe.
Inhalt
K-Tipp 20/2005
30.11.2005
Marco Diener - mdiener@ktipp.ch
- Ich kaufe in Deutschland Ware im Wert von Fr. 330.-. Am deutschen Zoll lasse ich das Formular zur Mehrwertsteuer-Erstattung ausfüllen. Damit ist die Ware eigentlich nur noch Fr. 284.- wert. Muss ich in der Schweiz trotzdem Mehrwertsteuer zahlen?
Nein. Der Schweizer Zoll geht so oder so vom Netto-Warenwert aus. Dass heisst: Kaufpreis minus deutsche Mehrwertsteuer. Voraussetzung ist aber, dass die Mehrwertsteuer auf dem Kaufbeleg ausgewiesen ist. Im konkreten Fall verlangt also der Schwe...
- Ich kaufe in Deutschland Ware im Wert von Fr. 330.-. Am deutschen Zoll lasse ich das Formular zur Mehrwertsteuer-Erstattung ausfüllen. Damit ist die Ware eigentlich nur noch Fr. 284.- wert. Muss ich in der Schweiz trotzdem Mehrwertsteuer zahlen?
Nein. Der Schweizer Zoll geht so oder so vom Netto-Warenwert aus. Dass heisst: Kaufpreis minus deutsche Mehrwertsteuer. Voraussetzung ist aber, dass die Mehrwertsteuer auf dem Kaufbeleg ausgewiesen ist. Im konkreten Fall verlangt also der Schweizer Zoll keine Mehrwertsteuer.
- Früher fassten Weinflaschen 0,7 Liter. Wer drei Flaschen dabeihatte, führte 2,1 Liter Wein ein - das war eigentlich 1 Deziliter zu viel. Für den Schweizer Zoll lag das innerhalb der Toleranz. Wie sieht es heute bei den 0,75-Liter-Flaschen aus?
Der Schweizer Zoll ist weiterhin tolerant. Zugelassen werden nach wie vor drei Flaschen, auch wenn die Freigrenze bei 2,0 Litern liegt.
- Ich bin Österreicherin und wohne in der Schweiz. Kürzlich ist mein Vater in Österreich gestorben und hat mir einen Teppich vererbt, der mehr als 300 Franken wert ist. Muss ich dafür Zoll oder Mehrwertsteuer bezahlen?
Nein, Erbschaftsgut ist immer abgabefrei. Voraussetzung ist aber, dass Sie nachweisen können, dass der Teppich aus einer Erbschaft stammt. Für die Zollabfertigung brauchen Sie das Formular 18.46 (www. ezv.admin.ch/dienstleistungen/ shop/00039/). Die Einfuhr muss an einem Zollamt erfolgen, das für Handelswaren zuständig ist.
- Und wie sähe es aus, wenn ich den Teppich geschenkt erhalten hätte?
Geschenke behandelt der Schweizer Zoll genau gleich wie gekaufte Ware. Mit anderen Worten: Ab einem Wert von 300 Franken müssten Sie auf den Gesamtwert des Teppichs Mehrwertsteuer zahlen.
- Wenn ich das grüne Achteck «Nichts zu deklarieren» hinter die Windschutzscheibe lege und mit zoll- oder mehrwertsteuerpflichtiger Ware erwischt werde: Bekomme ich eine Busse?
Ja. Und zwar genauso, wie wenn Sie auf die Frage des Zöllners sagen, die mitgeführte Ware liege innerhalb der Freimengen. Der Schweizer Zoll empfiehlt Reisenden, im Zweifelsfall einfach zu sagen, was sie dabeihaben. So kann der Zöllner beurteilen, ob etwas zoll- bzw. mehrwertsteuerpflichtig ist.