Ende Juli 2005 beende ich meine Lehre. Mein Lehrbetrieb kann mich nicht weiterbeschäftigen. Da ich Anfang November 2005 in die RS einrücken muss, finde ich in meinem Beruf nur schwer eine Anstellung. Kann ich für diese Zeit Arbeitslosentaggelder beziehen?

Grundsätzlich nein, denn aufgrund Ihrer Situation (RS-Beginn in drei Monaten) wird Ihnen kaum ein Arbeitgeber eine unbefristete Stelle anbieten. Aus diesem Grund sind Sie aus Sicht der Arbeitslosenversicherung (ALV) nicht vermittlungsfähig - weshalb Ihr Anspruch auf Taggelder entfällt.

Aber: Unter Berücksichtigung aller Umstände, wie etwa der konjunkturellen Lage und dem gesuchten und möglichen Einsatzbereich, kann die Arbeitslosenversicherung die Vermittlungsfähigkeit ausnahmsweise auch für eine beschränkte Einsatzdauer anerkennen. In einem solchen Fall würden Sie trotzdem Arbeitslosentaggelder erhalten.

Das war etwa bei einer Serviceangestellten mit langjähriger Arbeitserfahrung der Fall. Bei ihr hat das Bundesgericht die Vermittlungsfähigkeit während eines Zeitraumes von drei Monaten bejaht, weil zum fraglichen Zeitpunkt eine grosse Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften bestand. Folge: Die Frau hätte ALV-Taggelder erhalten, wenn sie trotzdem nichts gefunden hätte.

Umgekehrt hat das Bundesgericht die Vermittlungsfähigkeit eines Kochs abgelehnt. Die Zeitspanne von zwei Monaten zwischen Beendigung der Unteroffiziersschule und dem Einrücken zum nächsten Dienst (Abverdienen) wurde als zu kurz erachtet, um eine den Fähigkeiten des Kochs entsprechende Stelle zu finden.

Deshalb der Tipp: Nehmen Sie jetzt schon Kontakt mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) auf und lassen Sie Ihre Situation abklären. Das RAV kann auch bei der Vermittlung von Temporärstellen behilflich sein.

(dw)