Dünner Bonus - dicke Luft
Inhalt
K-Tipp 8/2000
19.04.2000
Post: Teilzeitler sind empört über ausgebliebenen Zustupf.
Nach dem Blick in die Lohntüte sind Tausende von Post-Teilzeitlern verärgert. Sie rechneten fest mit 800 Franken Bonus, den die Post "allen Mitarbeitenden" versprochen hatte.
Die März-Lohnabrechnung sorgt bei Tausenden von Postangestellten für rote Köpfe. Grund: In ihrer Personalzeitung versprach die Post "allen Mitarbeitenden im Monatslohn und allen Mitarbeitenden im Stundenlohn mit mehr als 700 Stun...
Post: Teilzeitler sind empört über ausgebliebenen Zustupf.
Nach dem Blick in die Lohntüte sind Tausende von Post-Teilzeitlern verärgert. Sie rechneten fest mit 800 Franken Bonus, den die Post "allen Mitarbeitenden" versprochen hatte.
Die März-Lohnabrechnung sorgt bei Tausenden von Postangestellten für rote Köpfe. Grund: In ihrer Personalzeitung versprach die Post "allen Mitarbeitenden im Monatslohn und allen Mitarbeitenden im Stundenlohn mit mehr als 700 Stunden im Jahr 1999" einen Bonus in der Höhe von 1,3 Prozent des Jahreslohns, "mindestens aber 800 Franken".
Der Blick auf die Lohnabrechnungen zeigt aber, dass davon keine Rede sein kann. Die 800 Franken bekommt nämlich nur, wer Vollzeit beschäftigt ist. Alle übrigen Angestellten erhalten den Bonus lediglich pro rata ihres Beschäftigungsgrades. Das bedeutet: Wer zu 50 Prozent bei der Post arbeitet, bekommt nicht 800, sondern 400 Franken Bonus.
Von insgesamt 50000 Postangestellten hätten rund 16000 Anrecht auf den versprochenen Minimalbonus von 800 Franken. Und zwar, weil sie mit 1,3 Lohnprozenten nicht auf 800 Franken kommen. Von den 16000 Personen arbeiten einige Tausend Teilzeit - sie alle haben das Nachsehen.
Patrizia Cipriano und ihre Kolleginnen und Kollegen von der Abteilung Briefversand bei der Zürcher Sihlpost fühlen sich geprellt und sind empört: "Man hat uns mit dem versprochenen Bonus geködert." Im Dezember sei extrem viel Arbeit angefallen, und sie hätten sich aus Vorfreude über den Bonus noch einmal besonders beherzt ins Zeug gelegt. "Die Post hat uns übers Ohr gehauen", ärgert sich Cipriano.
"In der Personalzeitungunglücklich formuliert"
Er habe Verständnis für den Frust der Betroffenen, sagt Post-Pressesprecher Etienne Habegger. "In der Personalzeitung war es unglücklich formuliert." In den Post-News sei die Nachricht vollständig abgedruckt. Dort sei das Bonusversprechen mit dem Zusatz "für Vollzeitarbeitende" versehen. Und die Post-News sei der offizielle interne Mitteilungskanal der Post.
Bloss: Während die meisten Angestellten die Personalzeitung adressiert nach Hause bekommen, dienen die "Post News" lediglich zur Information des Kaders. Welche Infos die Kaderleute an ihre Mitarbeiter weitergeben, kann man jedoch nicht kontrollieren.
Pressesprecher Habegger gibt zu bedenken, dass es "gegenüber den Vollzeit-Angestellten ungerecht gewesen wäre, wenn die Teilzeitler betragsmässig mehr als den Pro-rata-Anteil des Bonus erhalten hätten".
Die Gewerkschaft Kommunikation vertritt die Interessen der Postangestellten. Wer denkt, dass die Gewerkschaft ihren Mitgliedern im Bonus-Fall zur Hilfe eilt, täuscht sich. Im Gegenteil: In ihrem Organ Comtext verteidigt Zentralsekretär Samuel König die Bonus-Zahlung je nach Beschäftigungsgrad.
Zwar versteht auch König den Ärger der Teilzeitangestellten über das falsche Bonus-Versprechen.
Er sagt aber: "Dass die Post den Bonus abhängig von den Stellenprozenten auszahlt, entspricht dem Verhandlungsergebnis zwischen der Gewerkschaft und der Post." Aufgrund eines Kommunikationsfehlers in der Personalzeitung könne man die Verhandlungen nicht neu aufrollen.
Sogar die Gewerkschaft schoss ein Eigengoal
Die Gewerkschaft Kommunikation muss sich selber an der Nase nehmen. Auf einem Flugblatt lobt sie sich: Anstelle einer Null-Lohnrunde habe die Post nach Intervention der Gewerkschaft und nach harten Verhandlungen den Bonus von "mindestens 800 Franken" beschlossen.
Den Hinweis auf eine Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad sucht der Post-Mitarbeiter auch auf diesem Flugblatt vergeblich. "Das Beamtengesetz schreibt bei einem Bonus die Zahlung pro rata vor. Dies war uns Gewerkschaftlern von Anfang an klar", lautet Zentralsekretär Königs Kommentar. Beim Aufsetzen des Flugblattes habe man dann den Hinweis schlicht vergessen.
Wenig Hoffnung auf Erfolg darf sich machen, wer vor dem Richter um seinen 800-Franken-Bonus kämpfen will. "Entscheidend ist, ob die Bonus-Zusicherung von zuständiger Stelle gemacht wurde", sagt Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule St. Gallen. "Ic