Inhalt
16.06.2009
Franziska Knutti aus Horboden BE erhielt vom Verlag Dupuis SDA A.G. in Luxemburg nicht bestelltes Spielzeug für ihr Neugeborenes – mit einer Rechnung über 35 Franken. Sie schickte das Päckchen zurück, erhielt aber dennoch Mahnungen. Sie muss die Rechnung nicht zahlen. Empfänger von unbestellten Waren müssen die Ware nicht zurückschicken oder aufbewahren – sie dürfen sie ohne Bezahlung behalten, verschenken oder wegwerfen. Die Frage des K-Tipp zur Knuttis Rechnung hat Dupuis nicht beantwortet.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden