Noch immer flimmern ominöse Gewinnspiele über den Bildschirm und bescheren den Teilnehmern hohe Telefonrechnungen. Die Telefonfirmen bestehen darauf, dass ihre Kunden die Rechnung zahlen – obwohl die Forderung auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar ist. Dies hat der K-Tipp bereits vor drei Jahren festgestellt (4/ 05). Denn laut Obligationenrecht sind Spielforderungen nicht einklagbar.

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