Das Schreiben stammt vom Bundesamt für Gesundheit. Darin informiert es über die Gesundheitsgefährdung und den zulässigen Gebrauch elektrischer Zigaretten. Solche E-Zigaretten werden laut Schweizer Zoll vermehrt eingeführt, seit am 1. Mai das Rauchverbot in öffentlichen Räumen in Kraft getreten ist. Denn sie verbrennen keinen Tabak, produzieren also keinen schadstoffhaltigen Rauch.



Zusammengesetzt sind E-Zigaretten aus einem Mundstück mit aust...