Ein Gütesiegel soll die Online-Käufer schützen
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K-Tipp 1/2001
17.01.2001
Internet-Shopping Wirtschaftsverbände reagieren auf Reklamationsflut
Einkäufe via Internet laufen oft schief. Ein Label soll Abhilfe schaffen. Und bald können sich Unzufriedene bei einer Ombudsstelle beschweren.
Stephan Pfäffli stpfaeffli@ktipp.ch
Giorgio Brander freute sich. Er bestellte online bei letsbuyit.com einen Computer und zwei Lautsprecher zu einem Tiefpreis.
Letsbuyit.com gehört zu den Pionieren des so genannten Powersh...
Internet-Shopping Wirtschaftsverbände reagieren auf Reklamationsflut
Einkäufe via Internet laufen oft schief. Ein Label soll Abhilfe schaffen. Und bald können sich Unzufriedene bei einer Ombudsstelle beschweren.
Stephan Pfäffli stpfaeffli@ktipp.ch
Giorgio Brander freute sich. Er bestellte online bei letsbuyit.com einen Computer und zwei Lautsprecher zu einem Tiefpreis.
Letsbuyit.com gehört zu den Pionieren des so genannten Powershoppings. Dabei können sich mehrere Käufer zusammenschliessen, um den Preis eines Produkts zu drücken.
Bald nach der Bestellung zog letsbuyit.com 2000 Franken für die Waren von Branders Konto ab. Doch die vereinbarte Lieferfrist von 10 Tagen verstrich, ohne dass der Shop die Waren lieferte.
Brander erkundigte sich mehrmals vergeblich danach. Zwei Monate vergingen, ehe die Sendung ankam. Aber Giorgio Brander musste die Waren bei seiner Post abholen - so war das nicht abgemacht. Und: Die Pakete händigte man ihm nur gegen Bezahlung von Fr. 129.90 für Zollgebühren aus. Von solchen Kosten war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedoch nichts erwähnt gewesen.
Es kam noch dicker: In der Lieferung war das zum PC gehörende Diskettenlaufwerk nicht enthalten, auch die Lautsprecherboxen fehlten. Das Laufwerk kam ohne jeden Avis drei Monate später und die Boxen lieferte letsbuyit.com gar nie.
Brander forderte deshalb das Geld für die Lautsprecher und die Zollgebühren zurück. Doch letsbuyit.com reagierte wieder nicht. Erst als Brander den K-Tipp einschaltete, kam Schwung in die Sache. Arne Stoldt von letsbuyit.com gibt unumwunden zu: «Weil die Schweiz kein EU-Land ist, haben wir mit der Auslieferung Probleme. Normalerweise vermerken wir bei den Schweizer Kunden auf der Kaufbestätigung, dass sie die Zollgebühren zurückfordern müssen.»
Immerhin: letsbuyit.com versprach, Giorgio Brander das Geld für die Boxen und den Zoll zurückzuzahlen.
Schweizer Kunden, die ebenfalls solche Zusatzkosten bezahlt haben, können das Geld wie folgt zurückverlangen: Schicken Sie einen Fax mit einer Kopie des Zolldokuments an letsbuyit.com in München; Nummer: 0049 89 12 00 35 55.
Brander ist nicht der Einzige, der mit dem E-Business schlechte Erfahrungen gemacht hat. Gemäss einer Untersuchung der Hochschule St. Gallen soll es bei jedem vierten Online-Einkauf Probleme geben.
Eine Ombudsstelle und ein Gütesiegel versprechen jetzt Abhilfe. Internet-Anbieter sollen das Gütesiegel «e-comtrust» erwerben können. «e-comtrust» ist eine internationale Organisation, der unter anderem Economiesuisse (früher Vorort und Wirtschaftsförderung), die Schweizerische Normenvereinigung und das Schweizer Konsumentenforum kf angehören.
Das ab Frühling geplante Gütesiegel sollen nur Internet-Firmen erhalten, die
- den elektronischen Vertragsabschluss rechtlich korrekt erfüllen
- die AGB in den Bestellablauf einbinden
- die Konsumentenschutzbestimmungen einhalten
- alle Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien, zum Beispiel E-Commerce, erfüllen
- nicht gegen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht verstossen
- sämtliche Datenschutzbestimmungen einhalten.
Besteht ein Online-Unternehmen die Prüfung, erhält es das Gütesiegel für ein Jahr.
Einem Anbieter, der wie letsbuyit.com die vereinbarten Lieferfristen nicht einhält, wird das Gütesiegel entzogen. «Ein einziger Verstoss gegen die Liefervereinbarung kann genügen», sagt Katharina Hasler, Präsidentin des Konsumentenforums kf.
Die Schweiz ist das erste europäische Land, welches das e-comtrust-Konzept umsetzt. Dazu gehört auch das Einrichten einer Ombudsstelle.
Ab Frühling können sich Online-Einkäufer, die Schwierigkeiten haben, an die Deutschschweizer Beratungsstellen des kf wenden.
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Weitere Informationen unter Konsumentenforum kf Postfach 294 8037 Zürich www.konsum.ch
Setzen Sie eine Nachfrist!
Das können Sie bei einer verspäteten Lieferung tun, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Mahnen Sie die Firma in einem eingeschriebenen Brief und setzen Sie eine angemessene Frist zur nachträglichen Lieferung fest - zum Beispiel eine Woche.
- Wenn Sie die Ware dann noch nicht haben, bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten:
Teilen Sie sofort schriftlich mit, dass Sie auf die Ware verzichten und das Geld zurückwollen. Kommt die Firma auch dieser Aufforderung nicht nach, können Sie diese betreiben
Sie beharren weiterhin auf der Lieferung.
In beiden Fällen können Sie Schadenersatz fordern, wenn der Verkäufer die Verspätung verschuldet hat. Sie müssen jedoch nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist - zum Beispiel die Miete eines Ersatzgegenstands.