Gewiss: Als simple Geräte kann man Schneidemaschinen nicht bezeichnen. Aber dass sie gleich so kompliziert sein sollen, wie das die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts in einem Streitfall festgehalten haben, erstaunt doch ein wenig.



Dabei hatten sich die Beschwerdekammern nicht einmal mit einer ganzen Schneidemaschine zu befassen. Es ging lediglich um die «Vorschubeinrichtung für eine Maschine zum Schneiden von Lebensmittelprodukten, wobei das zu schneidende Produkt ...