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K-Tipp 18/2007
29.10.2007
Nein. Grundsätzlich bestimmt der Vermieter die Bank, auf die das Mietzinsdepot einzuzahlen ist. Vorgeschrieben ist nur, dass ein separates Sparkonto auf den Namen des Mieters oder der Mieterin eröffnet wird.
Vor allem die Westschweizer Kantone und das Tessin haben weiterführende kantonale Bestimmungen erlassen.
So weit die Rechtslage. Klar ist aber, dass Sie mit Ihrem Vermieter reden können. Vielleicht geht er ja freiwillig auf Ihren Wunsch ein.
Übrigens: Bei der Firma Swisscaution kann man anstelle der Kaution eine Mietgarantie abschliessen (siehe saldo 6/03). Diese Bürgschaft ist aber keine gute Alternative zum Mietzinskonto, weil sie eher teuer ist.
Vor allem die Westschweizer Kantone und das Tessin haben weiterführende kantonale Bestimmungen erlassen.
So weit die Rechtslage. Klar ist aber, dass Sie mit Ihrem Vermieter reden können. Vielleicht geht er ja freiwillig auf Ihren Wunsch ein.
Übrigens: Bei der Firma Swisscaution kann man anstelle der Kaution eine Mietgarantie abschliessen (siehe saldo 6/03). Diese Bürgschaft ist aber keine gute Alternative zum Mietzinskonto, weil sie eher teuer ist.
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