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04.04.2012
Nein. Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung entsteht mit der Geburt des Kindes. In Ihrem Fall waren alle Voraussetzungen für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub erfüllt, und Sie erhalten nun während 14 Wochen das entsprechende Taggeld (80 Prozent des bisherigen Lohnes).
Das ändert sich auch nichts, wenn Sie jetzt kündigen und das Arbeitsverhältnis während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs endet.
Weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie im AHV-Merkblatt 6.02. Die AHV-Merkblätter erhalten Sie bei den Ausgleichskassen. Oder Sie können Sie im Internet unter www.ahv-iv.ch herunterladen.
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