Eine Schweizerin und ein gebürtiger Tunesier liessen sich scheiden. Das Sorgerecht über die gemeinsame Tochter ging an die Mutter, der Vater erhielt ein Besuchsrecht. Gleichzeitig ­verpflichtete ihn das Gericht, anlässlich dieser ­Besuche den Pass der gemeinsamen Tochter bei der Mutter zu hinterlegen. Eine solche Massnahme verstosse weder gegen die Verfassung noch gegen die Euro­päische Menschenrechtskonvention, sagt das Bundesgericht. Die Entführungsgefahr habe ­effektiv bestanden, und deswegen sei diese Auflage erlaubt.

Bundesgericht, Urteil 5A_830/2010 vom 30. 3. 2011