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17.05.2011
Eine Schweizerin und ein gebürtiger Tunesier liessen sich scheiden. Das Sorgerecht über die gemeinsame Tochter ging an die Mutter, der Vater erhielt ein Besuchsrecht. Gleichzeitig verpflichtete ihn das Gericht, anlässlich dieser Besuche den Pass der gemeinsamen Tochter bei der Mutter zu hinterlegen. Eine solche Massnahme verstosse weder gegen die Verfassung noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sagt das Bundesgericht. Die Entführungsgefahr habe effektiv bestanden, und deswegen sei diese Auflage erlaubt.
Bundesgericht, Urteil 5A_830/2010 vom 30. 3. 2011
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