Als ich einem Kollegen beim Zügeln half, liess ich aus Versehen seine Geige fallen. Durch den Aufprall am Boden sprang das Holz; die Reparatur kostet rund 1800 Franken. Meine Privathaftpflicht-Versicherung teilt mir nun mit, sie könne nur 1300 Franken übernehmen, weil ich dem Kollegen einen Gratisdienst erwiesen habe. Darf die Versicherung diese Kürzung vornehmen?



Ja. Die Privathaftpflicht-Versicherungen müssen Schäden nur insoweit übernehmen, als der Versicherte haftpflich...