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K-Tipp 3/2004
11.02.2004
Nein. Das bisherige Arbeitsverhältnis dauert fort, unabhängig davon, ob die Änderung mündlich oder schriftlich erfolgt. Dies gilt auch, wenn bei dieser Gelegenheit der gesamte Vertrag neu aufgesetzt und unterzeichnet wird. Sie bleiben in jedem Fall im fünften Dienstjahr.
Das hat weitreichende Vorteile für Sie im Krankheitsfall sowie bei der Kündigung: Sie erhalten bei Krankheit länger Geld (abhängig von vertraglicher Regelung oder Gerichtspraxis), und Sie profitieren von einer längeren Kündigungsfrist. Auch in Bezug auf ein allfälliges Dienstaltersgeschenk (oder andere Vergünstigungen, die von der Betriebstreue abhängen) müssen Sie nicht wieder von vorne anfangen.
(st)
Das hat weitreichende Vorteile für Sie im Krankheitsfall sowie bei der Kündigung: Sie erhalten bei Krankheit länger Geld (abhängig von vertraglicher Regelung oder Gerichtspraxis), und Sie profitieren von einer längeren Kündigungsfrist. Auch in Bezug auf ein allfälliges Dienstaltersgeschenk (oder andere Vergünstigungen, die von der Betriebstreue abhängen) müssen Sie nicht wieder von vorne anfangen.
(st)
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