Ein Familienvater tötete Frau und Kinder und erhängte sich dann in der Strafanstalt. Zu diesem Zeitpunkt war er noch nicht verurteilt, aber es waren schon Strafuntersuchungskosten in der Höhe von rund 30000 Franken angefallen.

Vor Bundesgericht war nun strittig, ob die Kosten für die Untersuchung der Schwester und Alleinerbin des Straftäters auferlegt werden können. Die Berner Justiz meinte «ja», weil das kantonale Strafverfahrensgesetz die Belastung des Nachlasses in solchen Fällen nicht ausdrücklich ausschliesst.

Falsch, sagt das Bundesgericht. Das Strafverfahrensgesetz des Kantons Bern sehe - im Gegensatz zu denjenigen der Kantone Luzern, Schaffhausen oder St. Gallen - eine Belastung der Erben nicht vor; dazu brauche es eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Deshalb sei klar, dass die Kosten für die Untersuchung nicht auf die Alleinerbin abgewälzt werden können. Also muss der Staat für die Kosten aufkommen.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 1P.139/2006 vom 15.5.2006