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Nein. Mit einem Testament können Sie den Erbvertrag weder ändern noch aufheben. Vielmehr gilt:
- Wollen Sie den Erbvertrag ändern, müssen alle am Vertrag beteiligten Erben zustimmen. Zudem ist dazu eine notarielle Beurkundung erforderlich.
- Wollen Sie den Erbvertrag aufheben, genügt die einfache schriftliche Form – ohne notarielle Beurkundung. Doch auch für die Aufhebung brauchen Sie das Ja Ihrer Kinder.
Aber: Wenn Sie Ihre jetzige Freundin heiraten, hat sie als Ehefrau trotz des Erbvertrags einen gesetzlichen Pflichtteil von 50 Prozent Ihrer Hinterlassenschaft.
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Ist es nicht so ...
dass die Freundin auch als Lebenspartnerin Notariel beglaubigt eingetragen werden kann und damit auch 50% erbt?