Nein. Mit einem Testament können Sie den ­Erbvertrag weder ändern noch aufheben. Vielmehr gilt:

  • Wollen Sie den Erbvertrag ändern, müssen alle am Vertrag beteiligten Erben zustimmen. Zudem ist dazu eine notarielle ­Beurkundung erforderlich.
  • Wollen Sie den Erb­vertrag aufheben, genügt die einfache schriftliche Form – ohne ­notarielle ­Beurkundung. Doch auch für die Auf­hebung brauchen Sie das Ja Ihrer ­Kinder.


Aber: Wenn Sie Ihre jetzige Freundin heiraten, hat sie als Ehefrau trotz des Erbvertrags einen gesetz­lichen Pflichtteil von 50 Prozent Ihrer Hinterlassenschaft.