Ja. Sie haben Recht: Falls Sie kein Testament machen, erhält Ihre überlebende Ehegattin gemäss Gesetz drei Viertel der Erbschaft und Ihre Nichte einen Viertel.

Wollen Sie verhindern, dass Ihre Nichte erbt, können Sie dies mit einem handgeschriebenen Testament erreichen. Setzen Sie Ihre Ehefrau darin als Alleinerbin ein.

Da Ihre Nichte nicht pflichtteilgeschützt ist, genügt diese Anordnung. Sie müssen Ihre Nichte im Testament also gar nicht erwähnen.