Ich bin eine allein stehende Frau, war nie verheiratet und habe deshalb keine Nachkommen. Von meiner Familie leben nur noch die Geschwister. Mit dem einen Bruder habe ich Krach; deshalb möchte ich nicht, dass er nach meinem Tod etwas von mir erbt. Kann ich dafür sorgen, dass er von meinem Nachlass keinen Rappen erhält?



Ja. Ein Pflichtteilsrecht für die Geschwister besteht in der Schweiz schon länger nicht mehr.



Sie können also Ihren Bruder vollständig enterbe...