Wer beim Surfen in die Kostenfalle tappt, ist nicht immer selber schuld. Dies hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau entschieden.



Dem Angeklagten Z. ist etwas passiert, das schon unzählige Internet-Surfer erlebt haben: Z. hat auf einer Sexseite ein Bildchen angeklickt - und damit ein Wählprogramm, einen so genannten Dialer, auf seinen Computer heruntergeladen. Wegen des Vermerks «gratis download» rechnete Z. nicht damit, dass dieser Schritt ins Geld gehen könnte.