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K-Tipp 15/2006
20.09.2006
Ja. Der Arbeitgeber hat entgegen der vertraglichen Abmachung keine Kollektiv-Versicherung für Krankentaggelder abgeschlossen. Die Prämien wurden Ihnen daher zu Unrecht vom Lohn abgezogen - und Sie dürfen diese vollumfänglich zurückfordern.
Ihr Arbeitgeber kann übrigens von Glück reden, dass Sie während des Arbeitsverhältnisses nicht längere Zeit krank waren. Sonst hätte er die Leistungen, die von der Versicherung übernommen worden wären, aus eigener Tasche bezahlen müssen (siehe K-Tipp 10/06). Allerdings hätte er Ihnen dann die abgezogenen Prämien nicht zurückzahlen müssen.
(hrs)
Ihr Arbeitgeber kann übrigens von Glück reden, dass Sie während des Arbeitsverhältnisses nicht längere Zeit krank waren. Sonst hätte er die Leistungen, die von der Versicherung übernommen worden wären, aus eigener Tasche bezahlen müssen (siehe K-Tipp 10/06). Allerdings hätte er Ihnen dann die abgezogenen Prämien nicht zurückzahlen müssen.
(hrs)
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