Nein. Es ist zwar richtig, dass Sie in der Pensionskasse Ihres Betriebes versichert waren - und zwar seit Sie 17 Jahre alt wurden. Das eigentliche Alterssparen beginnt aber für alle Versicherten gemäss Gesetz erst mit 25 Jahren. Genauer gesagt: ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 24. Altersjahr.
Für Sie heisst das nun zweierlei:
- Sie haben bis jetzt nur so genannte Risikobeiträge gezahlt - wie alle Versicherten zwischen dem 17. und dem 24. Altersjahr. Dank dieser Risikoversicherung würden Sie von der Pensionskasse bei Invalidität eine Rente erhalten. Von diesen Risikobeiträgen bekommen Sie nichts zurück, wenn Sie die Firma verlassen.
- Für den Sparprozess im Hinblick auf das Rentenalter haben Sie nichts gezahlt. Also gibt es auch keine Freizügigkeitsleistung. Denn die Freizügigkeit - sozusagen Ihr persönliches Alterssparschwein - wird nur aus den Spargeldern gebildet.

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