Ein Mann fälschte ein Arbeitszeugnis, um zu einer neuen Stelle zu kommen. Für das Bundesgericht war klar: Damit hat er den Arbeitgeber getäuscht und «zum Abschluss des Vertrages verleitet». Eine solche Täuschung bewirkt, dass der abgeschlossene Arbeitsvertrag rückwirkend für ungültig erklärt wird, was faktisch eine fristlose Entlassung zur Folge hat.

Wie lange erhält der «Zeugnisschummler» in einem solchen Fall noch Lohn? In Normalfall bis zu jenem Tag, an dem der Arbeitgeber wegen der Täuschung den Arbeitsvertrag für ungültig erklärt.

(em)

Bundesgericht, Urteil 4C.325/200 vom 23.11.2005