Das Gesetz regelt es klar: Bricht sich jemand auf verschneitem oder glatt gefrorenem Privatgrund bei einem Sturz die Knochen, können Hausbesitzer (auch Laden-, Hotel- und Restauranteigentümer) oder die verantwortlichen Hausmeister zur Kasse gebeten werden - sofern sie die Gefahr nicht angemessen durch Schneeschaufeln und Salzen so weit wie möglich gebannt haben.



Im Streitfall müssen jedoch Richter beurteilen, ob die Eis- und Schneefelder im Rahmen der örtlichen Verhältnisse ...