Auf Hochspannungsleitungen gibt es auch das Erdseil - neuerdings aus Glasfaser mit grosser Kapazität. Vor ein paar Jahren haben die Stromfirmen angefangen, diese Kapazitäten den Telekommunikationsfirmen für ihre Datenübertragung zu verkaufen. Allerdings haben es die Stromfirmen versäumt, dafür das Einverständnis der Grundeigentümer zu holen, über deren Land die Hochspannungsleitung führt.

Dem hat das Bundesgericht einen Riegel geschoben, indem es einem Zuger Grundeigentümer Recht gab. In seinem «Dienstbarkeitsvertrag» mit dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) ist nur von einer «Leitung für die Übertragung von elektrischer Energie» die Rede. Deswegen muss sich der Grundeigentümer eine Ausweitung für andere Zwecke - hier für Fernmeldedienste von Sunrise - nicht gefallen lassen.

(em)

Bundesgericht, Urteil 5C.111/2006 vom 25.8.2006